Das Urteil gegen eine Hannoveranerin, die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) beleidigt hatte, ist rechtskräftig. Die zum Zeitpunkt des Urteils 28 jährige Frau habe die Berufung zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Hannover auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd). Das Amtsgericht Hannover hatte gegen die Frau eine Geldstrafe von 600 Euro in 40 Tagessätzen von je 15 Euro verhängt.
Die Verurteile hatte nach Angaben des Amtsgerichts im Oktober 2023 auf ihrem Instagram-Kanal ein Video, in dem Annalena Baerbock zu sehen war, mit den Worten „Terroristen Bärbock“ überschrieben. In weiteren Beiträgen habe sie auf die kurz zuvor ausgebrochenen Gefechte im Gazastreifen Bezug genommen. Baerbock stellte daraufhin Strafantrag.
Verurteilte Hannoveranerin beleidigte auch Regierungschefs
Auf einer ebenfalls bei Instagram veröffentlichten Grafik waren acht Regierungschefs zu sehen, darunter neben Macron, Biden, Meloni und von der Leyen auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die Porträts waren laut Amtsgericht jeweils mit einem schwarzen Oberlippenbart versehen, außerdem in der Mitte der Grafik mit dem Schriftzug „Kids Killers Union“.
Die Frau sei wegen Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens verurteilt worden, hieß es. Sie habe eingeräumt, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz jedoch abgestritten.