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Mit Maske und ohne Gesang

Die Nordkirche ermöglicht ihren Gemeinden Gottesdienste ab dem 10. Mai. Noch schneller geht es bei der hannoverschen Landeskirche. Doch überall gibt es strenge Auflagen.

Mit viel Abstand wird künftig Gottesdienst gefeiert (Symbolbild)
Mit viel Abstand wird künftig Gottesdienst gefeiert (Symbolbild)Jens Schulze / epd

Schwerin/Hannover. In Norddeutschland werden voraussichtlich ab Sonntag, 10. Mai, wieder Sonntagsgottesdienste in Kirchen möglich sein. Das legte die Nordkirche in einer umfassenden Handlungsempfehlung fest. Das entsprechende Schreiben mit konkreten Ideen für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen sei an die fast 1.000 Kirchengemeinden geschickt worden, teilte die Nordkirchen-Pressestelle mit. Hintergrund seien entsprechende Verordnungen der Länder im Bereich der Nordkirche, die bereits erlassen worden sind oder erwartet werden. Die Entscheidung, wie eine Gemeinde diese Entscheidung nutzt, liegt beim jeweiligen Kirchengemeinderat. (Hier mehr über Niedersachen)

Im Blick auf gottesdienstliche Zusammenkünfte empfehle die Nordkirche, nur kleine Teilnehmerzahlen zuzulassen, dabei einen Mindestabstand zwischen den Personen einzuhalten, Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Kontaktdaten von Besuchern aufzunehmen, hieß es. Um zu verhindern, dass Menschen aus Platzgründen nicht am Gottesdienst teilnehmen können, seien etwa auch mehrere Gottesdienste zu verschiedenen Uhrzeiten oder Andachten an Wochentagen denkbar. Die Nordkirche empfiehlt zudem, das Online-Streaming weiterhin zu nutzen und auszubauen.

Gemeinden entscheiden selbst

Sie sei froh, dass die Kirchengemeinden auf dem Gebiet der Nordkirche nun wieder selbst entscheiden können, ob Gottesdienste in ihren Kirchen gefeiert werden, sagte Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt. “In den letzten Wochen ist deutlich geworden, dass viele Menschen innerhalb und außerhalb der christlichen Kirchen dem Sonntagsgottesdienst eine große Bedeutung beimessen – für ihr persönliches Glaubensleben ebenso wie für die öffentliche Relevanz des Evangeliums.”

Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-Schmidt
Nordkirchen-Landesbischöfin Kristina Kühnbaum-SchmidtMarcelo Hernandez / Nordkirche

Vor Ort sei nun jeweils abzuwägen, welcher Weg in den nächsten Wochen angebracht ist. Sie traue den Menschen in ihrer Kirche zu, dass sie dazu auf dem Hintergrund ethischer und theologischer Abwägungen verantwortliche Entscheidungen treffen. “Mit den vorliegenden Handlungsempfehlungen unserer Kirche bekommen die Verantwortlichen vor Ort dafür einen hilfreichen Orientierungsrahmen.”

Die Nordkirche gibt auch Empfehlungen für Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Trauerfeiern. Verantwortlich für die Gestaltung des kirchlichen Lebens in den Gemeinden sind laut Verfassung der Nordkirche die jeweiligen Kirchengemeinderäte. Dabei sind die Rechtsverordnungen der Bundesländer, die derzeit überarbeitet werden, einzuhalten. Den Handlungsempfehlungen der Nordkirche liegen neben Gesprächen mit Bundes- und Landesregierungen unter anderem auch eine Verständigung mit der katholischen Kirche sowie Gespräche mit jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften zugrunde.

Auf der nächsten Seite: Alles zum Neustart der Gottesdienste in Niedersachsen

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Die hannoversche Landeskirche ermöglicht bereits ab Donnerstag, 7. Mai, Gottesdienste. Dafür hat sie auch Rahmenbedingungen formuliert. Demnach können evangelisch-lutherische Gottesdienste unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln wieder gefeiert werden. Dringend empfohlen wird dabei das Tragen einer Mund-Nase-Maske.

Für Besucher ohne derartigen Gesichtsschutz sollen die Kirchengemeinden Masken bereithalten, heißt es. Auf Gemeindegesang soll aufgrund einer potenziell erhöhte Abgabe von Tröpfchen in die Atemluft verzichtet werden. Chöre, Posaunenchöre oder Blasinstrumente sollen ebenfalls nicht an Gottesdiensten mitwirken, “bis eine wissenschaftliche Klärung über das erhöhte Gefährdungspotenzial vorliegt”.

Kein Abendmahl

Von Abendmahlsfeiern soll zunächst abgesehen werden, dazu werde das Landeskirchenamt demnächst gesonderte Empfehlungen geben, heißt es in dem Papier. Vorerst ausgenommen von der vorsichtigen Wiederaufnahme von Gottesdiensten sind den Angaben zufolge Feiern in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Hier seien bestehende Kontakt- und Besuchsverbote maßgeblich.

Zugleich wird betont, dass eine “unmittelbare Rückkehr zu den Verhältnissen, wie wir sie bis zum Ausbruch der Corona-Krise hatten”, nicht möglich sei. Die Landeskirche werde auf längere Sicht Gottesdienste feiern, “die sich in vielem davon unterscheiden, wie wir es gewohnt waren”.

Gebete an Werktagen

Um dennoch möglichst vielen Menschen den Zugang zu Gottesdiensten und Andachten zu ermöglichen, ermuntert das Landeskirchenamt die Gemeinden zu flexibleren Angeboten, etwa zu Wochenschlussandachten, abendlichen Gebetszeiten an Werktagen oder mehreren verkürzten Sonntagsgottesdiensten. Eine genaue Begrenzung der Personenanzahl pro Gottesdienst sieht die Handreichung aufgrund individueller räumlicher Gegebenheiten in den einzelnen Kirchengebäuden nicht vor. Grundsätzlich seien Kirchenräume aber so vorzubereiten, dass Gottesdienstbesucher stets einen Mindestabstand von anderthalb Metern zueinander einhalten können.

Arend de Vries bei einem Gottesdienst im November 2018
Arend de Vries bei einem Gottesdienst im November 2018Jens Schulze / epd

Der Geistliche Vizepräsident der hannoverschen Landeskirche, Arend de Vries, betonte in Hannover, dass es trotz gewissenhafter Vorkehrungen zum Gesundheitsschutz viele Menschen geben werde, “die bislang zum Gottesdienst gekommen sind, die nun aber aufgrund des möglichen Infektionsrisikos nicht kommen werden”. Er appellierte an die Gemeinden, den Kontakt auch zu diesen Menschen zu halten. Deshalb sei es wichtig, parallel zur Wiederaufnahme der klassischen Gottesdienste auch die vielfältigen digitalen Formen der Verkündigung zu pflegen und weiterzuentwickeln, die in den vergangenen Wochen angesichts geschlossener Kirchen in vielen Gemeinden entstanden seien.

Auch der hannoversche Landesbischof Ralf Meister begrüßte die Entscheidung. “Es werden verantwortbare Formen von Gottesdiensten sein, bei denen der Schutz für die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher und die Mitwirkenden von zentraler Bedeutung ist”, betonte der Theologe. “Aber auch eine kleine Form ist eine Feier in der Gegenwart Gottes.” Die Kirchen seien Trosträume, auch dann, wenn sich dort nur wenige Menschen versammelten.

Viel Kreativität

Meister erinnerte daran, dass viele Pastoren in den vergangenen Wochen mit Kreativität neue Formen der Verkündigung entwickelt hätten. Auch davon würden viele weiterbestehen. “Das ist besonders wichtig für die Menschen, die zu den Risikogruppen gehören, und deshalb noch nicht wieder an Gottesdiensten teilnehmen können.”

Der Oldenburger Bischof Thomas Adomeit sprach von einer “großen Erleichterung”. Gottesdienste gehörtenv zum “Grundvollzug unseres Glaubens”. Dabei bleibe das Hauptziel, Leben zu schützen, betonte Adomeit. Es gehe weiterhin um eine wirkungsvolle Eindämmung des Coronavirus. Dies würden auch die Anfang kommender Woche zu verabschiedenden Regelungen für öffentliche Gottesdienste im Oldenburger Land berücksichtigen. Dabei werde mit großer Vorsicht und Umsicht vorgegangen. (epd)

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