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Missbrauchsopfer erhalten mehr Rechte – Neues Gesetz

Es war eines der letzten Gesetze, das der Bundestag in der vergangenen Legislaturperiode beschloss. Missbrauchsbetroffene haben damit einen Anspruch auf Akteneinsicht in Jugendämtern. Am 1. Juli tritt es in Kraft.

Am Dienstag tritt ein Gesetz in Kraft, durch das Missbrauchsopfer mehr Rechte erhalten. Sie haben dadurch etwa einen Anspruch, ihre Akten in Jugendämtern einsehen zu können. Zudem werden der bundesweite Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission gesetzlich verankert. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit – ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung – soll in Zusammenarbeit mit den Ländern wissenschaftlich abgesicherte und bundeseinheitliche Angebote, Materialien und Medien zur Prävention entwickeln.

Auch das Amt der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, wird gestärkt. Mit dem Gesetz wird eine regelmäßige Berichtspflicht des Amtsträgers gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung eingeführt.

Der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte Claus, mit dem Gesetz sei klar, dass das Thema auf der politischen Agenda bleibe und Politik und Zivilgesellschaft sich damit beschäftigen müssten. Betroffene könnten nun Akten einsehen, wenn in ihrem Fall die Jugendhilfe eingeschaltet gewesen sei oder wenn der Missbrauch in einer Einrichtung der Jugendhilfe passiert sei.

Zugleich betonte sie, das Gesetz sei nur ein erster Schritt. Es müsse weitergehen, so Claus. “Ich erwarte von Schulen, Kultusbehörden, den Kirchen und anderen Institutionen analog vorzugehen und Einsichtsrechte für Betroffene zu schaffen”, forderte die Beauftragte. Es müsse fest verankerte Strukturen zur Aufarbeitung von Missbrauch auch auf Länderebene geben. Bislang hat lediglich das Bundesland Rheinland-Pfalz einen Beauftragten.

Auch für sexualisierte Gewalt im Netz brauche es klare Regelungen, forderte Claus. Kinder seien im digitalen Raum nicht geschützt und für potenzielle Täter quasi Freiwild, so schlimm sich das anhöre. Von der Bundesregierung erwarte sie, dass sie bei der EU-Kommission darauf dränge, Strukturen zu schaffen, die einen Schutz für Kinder und Jugendliche verbesserten und eine Aufarbeitung von Taten sicherstelle. Hier könnten die in Deutschland nach 2010 geschaffenen Strukturen Vorbild sein.