Hannover/Bonn/epd Die beiden großen Kirchen in Deutschland wollen steuerliche Mehreinnahmen aus der Energiepreispauschale ausschließlich für Menschen verwenden, die von den hohen Lebenshaltungskosten besonders betroffen sind. Das zusätzliche Geld solle über soziale Projekte oder Initiativen vor Ort den Menschen zugutekommen, teilten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Deutsche Bischofskonferenz am vergangenen Mittwoch mit. „Wir werden sicherstellen, dass die Mehreinnahmen auf jeden Fall den Bedürftigsten zugutekommen“, betonte die EKD-Ratsvorsitzende und westfälische Präses Annette Kurschus.
Auf Energiepauschale werden Steuern erhoben
Die mit dem September-Gehalt an Erwerbstätige auszahlte Energiepauschale von 300 Euro ist einkommensteuerpflichtig, dadurch wird auch Kirchensteuer auf den Betrag fällig. Die Kirchensteuer wird von allen einkommensteuerpflichtigen Kirchenmitgliedern als Zusatz zur Einkommens-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer erhoben. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg acht, in allen übrigen Bundesländern neun Prozent der entsprechend gezahlten Steuern.
Die Höhe der erwarteten zusätzlichen Einnahmen wegen der Energiepreispauschale konnte die Evangelische Kirche in Deutschland zunächst nicht beziffern. Die viertgrößte evangelische Landeskirche in Westfalen schätzt die Mehreinnahmen auf fünf Millionen Euro, die katholischen und evangelischen Kirchen in Niedersachsen und Bremen sprachen von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. „Mit ihrer Empfehlung, die sich durch die Energiepreispauschale ergebende Kirchensteuereinnahme für die von der Energiepreiskrise besonders betroffenen Menschen und nicht für andere kirchliche Zwecke zu verwenden, wollen die evangelische und die katholische Kirche die Mittel unbürokratisch zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger einsetzen“, erklärten EKD und Bischofskonferenz.
Klarer Auftrag geht an die Diakonie
Die EKD gemeinsam mit den 20 evangelischen Landeskirchen und die katholische Bischofskonferenz gaben den Angaben zufolge eine entsprechende Empfehlung an die für die Verwendung des Kirchensteueraufkommens zuständigen Gremien in den (Erz-)Diözesen und Landeskirchen. Die Evangelische Kirche von Westfalen erklärte, es biete sich an, das zusätzliche Geld mit einem klaren Verwendungsauftrag dem Diakonischen Werk zur Verfügung zu stellen. Auch in Niedersachsen und Bremen sollen die zusätzlichen Mittel vollständig über Diakonie, Caritas und Kirchengemeinden den Menschen zugutekommen, „die in Not geraten“.