Zehn Jahre nach dem brutalen Angriff von Islamisten auf Jesiden im Irak fordern Menschenrechtler Schutz der Gruppe in Deutschland. Die Bundesländer sind mehrheitlich gegen einen Abschiebestopp.
Zehn Jahre nach dem Völkermord an den Jesiden wird über ihren Schutz in Deutschland diskutiert. Menschenrechtler von Pro Asyl und Wadi, einem Unterstützerverein für kurdische Gebiete im Irak, forderten am Mittwoch in Frankfurt mehr Schutz für Jesiden. “Die Opfer des vom Bundestag anerkannten Völkermords brauchen Sicherheit. Im ersten Schritt muss endlich ein bundesweiter Abschiebestopp beschlossen werden”, heißt im gemeinsamen Aufruf.
Die Lage für Jesiden habe sich in den vergangenen Wochen verschärft. Nach dem Willen der irakischen Regierung sollten Zehntausende ihre Flüchtlingslager im Nordirak verlassen – ohne, dass es sichere Orte für sie gebe. Aus Deutschland dürften daher keine Jesiden zurückgeschickt werden, sonst drohe die Abschiebung an den Ort des Völkermords, so Pro-Asyl-Geschäftsführer Karl Kopp.
In Bayern werde Jesiden “systematisch die Duldung entzogen” oder als ungültig gestempelt. Sie verlieren nach Angaben der Menschenrechtler so die Arbeitserlaubnis und die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung zu leben. Auch in anderen Bundesländern würden Jesiden “behördlich unter Druck gesetzt”.
Dem “Schutzbedarf der Betroffenen” werde ausreichend Rechnung getragen, sagte der Sprecher des Innenministeriums im Saarland, Christian Stoll, auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Dies geschehe durch eine “individuelle Überprüfung einer möglichen Gefährdung im Falle einer Rückkehr in den Irak” durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Asylverfahren.
Der Sprecher des Integrationsministeriums Rheinland-Pfalz, Nils Dettki, sagte der KNA: “Für einen bundesweiten Abschiebestopp für Frauen und Minderjährige jesidischer Religionszugehörigkeit in den Irak hat sich Rheinland-Pfalz bei der Innenministerkonferenz im Juni 2024 in Potsdam eingesetzt.” Diese Forderung sei in einer sogenannten Protokoll-Notiz zusammen mit Niedersachsen, Berlin und Thüringen festgehalten worden, denn es gab bei der Innenministerkonferenz der Länder keine Mehrheit dafür.