Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will das vom Bundestag geforderte Gesetz für Suizidprävention noch vor der Neuwahl auf den Weg bringen. „10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben“, sagte der Minister dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Sonnabend): „Wir tun zu wenig, das zu verhindern.“ Das Gesetz dürfe nicht „dem Ampel-Aus zum Opfer fallen“.
Ein Referentenentwurf für das Gesetz, der auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sieht im Wesentlichen die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle vor. Sie soll unter anderem Beratungsangebote bekannt machen, die vorhandenen Strukturen vernetzen und Forschung im Bereich der Suizidprävention, der Suizidalität und zum assistierten Suizid fördern. Zudem soll sie eine deutschlandweite Rufnummer für Betroffene konzipieren. „Die 113 könnte zur nationalen Rufnummer für Suizidgefährdete werden“, sagte Lauterbach.
Der Minister äußerte sich zuversichtlich, für das Gesetz noch eine Mehrheit im Bundestag zu bekommen. „Das Thema steht außerhalb von Parteipolitik, es ist zu wichtig, um verschoben zu werden“, erklärte der SPD-Politiker. Die rot-grüne Regierung verfügt nach dem Ausscheiden der FDP aus der Koalition nicht mehr über eine Mehrheit im Bundestag.
Das Thema Suizidprävention gehört aber zu denjenigen, über die im Bundestag über Fraktionsgrenzen hinweg debattiert wird und bei dem oftmals auch Mehrheiten erzielt werden. Der Bundestag hatte in dieser Wahlperiode einen erneuten Anlauf genommen, den assistierten Suizid als besondere Form der Sterbehilfe gesetzlich zu regeln. Zwei Vorschläge fielen allerdings durch.
Im gleichen Zug verabschiedete das Parlament aber im Sommer 2023 mit sehr großer Mehrheit einen Antrag, der Lauterbach dazu aufforderte, im Bereich der Suizidprävention aktiv zu werden. Es gab damals nur eine Nein-Stimme und vier Enthaltungen. Das Parlament wollte eigentlich bis Sommer 2024 einen konkreten Entwurf von Lauterbach, die Erarbeitung hat sich jedoch verzögert.
Ob der Bundestag bis zur absehbaren Neuwahl auch einen erneuten Anlauf für eine gesetzliche Regelung des assistierten Suizids nimmt, ist wegen der Kürze der Zeit fraglich. Entwürfe zu solchen Gewissensfragen werden traditionell über Parteigrenzen hinweg im Bundestag erarbeitet und nicht von einem Ministerium vorgelegt.