Die Fraktionen von CDU und SPD im Hessischen Landtag haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes angekündigt, durch den vollautomatisierte Selbstbedienungsläden in Zukunft auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen sollen. „Wir gehen das Thema beherzt an. Aber niemandem ist mit einer Regelung geholfen, die vor Gericht keinen Bestand hat“, sagte Arbeitsministerin Heike Hofmann (SPD) während der Plenardebatte am Dienstag im Wiesbadener Landtag. Diskutiert wurde dabei in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion, der ebenfalls eine Ausnahmeregelung für vollautomatisierte Verkaufsstellen vorsieht.
„Wir wollen, dass das Sortiment streng auf den täglichen Bedarf konzentriert wird“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Naas. Zudem solle die Verkaufsfläche vollautomatisierter Geschäfte bei höchstens 100 Quadratmeter liegen. Damit sei der Sonntagsruhe Rechnung getragen. „Die Schließung der Minimärkte ist nicht vermittelbar“, sagte Naas, der das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes nicht kritisieren, aber als Anstoß zur Änderung des „angestaubten“ Ladenöffnungsgesetzes nutzen wolle.
Der Verwaltungsgerichtshof hatte auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage entschieden, dass die vollautomatisierten „Teo“-Läden der Firma Tegut an Sonn- und Feiertagen nicht öffnen dürfen, selbst wenn dafür kein Personal notwendig ist. Das hessische Ladenöffnungsgesetz diene nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen, hieß es unter anderem zur Begründung.
Sascha Meier von den Grünen bezeichnete den Gesetzentwurf der FDP als gut und betonte die „mangelnde Daseinsvorsorge im ländlichen Raum“. Mit dem Entwurf würden keine Arbeitnehmerrechte beschnitten. Für Bürgerinnen und Bürger in strukturschwachen Regionen würde mit vollautomatisierten Minimärkten ein sozialer Treff geschaffen.
Heiko Kasseckert von der CDU entgegnete, dass dieses Thema „die Gesellschaft offenbar mehr beschäftigt, als wir uns manchmal vorstellen“. Die Position der Grünen sei nun aber genau das Gegenteil dessen, was die Fraktion als Teil der Landesregierung noch in der letzten Legislaturperiode vertreten habe. In vollautomatisierten Verkaufsmodulen sehe auch er kein Widerspruch zur Sonntagsruhe, sagte Kasseckert. Aber: „Wir wollen ein rechtssicheres Gesetz haben. Es braucht eine ausreichende Vorbereitung und die Beteiligung der Kommunen und des Handels“. Der Gesetzentwurf der FDP sei zwar in der Sache richtig, aber ein „Schnellschuss“, so Kasseckert.
Der SPD-Abgeordnete Matthias Körner betonte, dass beispielsweise die Frage der Belieferung und auch die Position der Verkaufsmodule betrachtet werden müsste. Man könne nicht Landwirten bei deren Demonstrationen Unterstützung zusagen „und ihnen dann den Verkaufsautomaten vor die Tür stellen“.
Die AfD sei „nicht gegen und auch nicht für den Gesetzentwurf“ der FDP, sagte Volker Richter (AfD). Stattdessen solle die Bevölkerung mittels Volksabstimmung befragt werden, denn die wisse „viel besser“, was sie brauche, als Politiker oder Konzerne vor Ort.