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Landgericht Berlin weist Antisemitismus-Klage gegen X ab

Es geht um antisemitische Kommentare: Das Landgericht Berlin hat eine Klage der Organisation HateAid gemeinsam mit der Europäischen Jüdischen Studierendenunion gegen das Netzwerk X abgelehnt.

Twitter heißt seit einiger Zeit X
Twitter heißt seit einiger Zeit XImago / Wolfgang Maria Weber

Das Landgericht Berlin hat eine Klage der gemeinnützigen Organisation HateAid gemeinsam mit der Europäischen Jüdischen Studierendenunion (EUJS) gegen das Netzwerk X (vormals Twitter) abgelehnt. Am Schluss der Sitzung wurde die Klage insgesamt als unzulässig abgewiesen, da die Kammer die internationale Zuständigkeit des angerufenen Landgerichts nicht als gegeben erachtet hat, wie das Gericht auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Gegen das Urteil sei Berufung eingelegt worden.

Dabei geht es laut HateAid um die Frage, ob Nutzer und Nutzerinnen aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von X verlangen können, dass strafbare Inhalte gelöscht werden. Gegenstand der Klage sind sechs antisemitische und rechtswidrige Kommentare, die X trotz Meldung zunächst nicht gelöscht hatte. Über die Klage beim Landgericht Berlin hatten HateAid und EUJS im Januar 2023 informiert.

Klägerinnen kündigen Berufung an gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin

Von HateAid hieß es, dass sich das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung auf Verordnungen der Europäischen Union über gerichtliche Zuständigkeiten berufen habe. Diese sähen vor, dass grundsätzlich dort geklagt werden müsse, wo eine Person oder ein Unternehmen ihren Sitz habe. Ausnahmen gälten für Verbraucher, für sie gäbe es die Möglichkeit, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand zu eröffnen und vor einem nationalen Gericht zu klagen. Die beiden Klägerinnen kündigten an, Berufung gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin einzulegen, um unter anderem die Frage zu klären, ob es sich bei ihnen nicht doch um Verbraucherinnen handele.

HateAid wurde 2018 gegen Hass im Netz gegründet. Die Organisation unterstützt Betroffene digitaler Gewalt bei der Durchsetzung ihrer Rechte.