Die Landesbischöfin der evangelischen Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, hat die Initiative des Landtags Mecklenburg-Vorpommern für den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur als „wichtiges Signal“ gewürdigt. Die Fraktionen von SPD, Linke, CDU, Grüne und FDP brachten am Mittwoch einen Antrag zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag ein, der die bestehende Extremismus-Klausel in Artikel 18 erweitern soll. Die Aufnahme des Schutzes jüdischen Lebens und Kultur als Staatsziel in die Verfassung von MV sei „ein historischer Schritt und deutliches Zeichen gegen Antisemitismus und Judenhass“, erklärte Kühnbaum-Schmidt laut Mitteilung der Nordkirche.
„Gut ein Jahr nach dem Überfall der Hamas auf Israel ist es ein wichtiges Signal, dass der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern unserem Vorschlag folgt und im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands jüdisches Leben und Kultur durch einen Verfassungsauftrag schützen und fördern will“, sagte die Landesbischöfin. Kurz nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 hatte der Bischofsrat der Nordkirche die Solidarität mit allen jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekundet und darin auch MV aufgefordert, den Schutz jüdischen Lebens in die Verfassung aufzunehmen.
Nach Angaben der Fraktionen von SPD, Linke, CDU, Grüne und FDP soll dieser Schutz im neuen Artikel 18a des Landesverfassung festgeschrieben werden: „Im Bewusstsein der historischen Verantwortung Deutschlands schützt und fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“ Zudem soll „nationalsozialistisches und antisemitisches Gedankengut“ als eindeutig verfassungswidrig benannt werden. Die geplanten Verfassungsänderungen werden nach der am Mittwoch erfolgten Einbringung zunächst im Rechtsausschuss des Landtags beraten. Die einbringenden Fraktionen verfügen über 65 der 79 Sitze im Landtag.