Mehrere Länder werfen Israel Völkermord vor – und Deutschland leistet angeblich Beihilfe. Das meint zumindest Nicaraguas Regierung und hat Berlin nun verklagt. Aus Sicht der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist das absurd.
Die Deutsch-Israelische Gesellschaft kritisiert die Klage Nicaraguas gegen Deutschland wegen Beihilfe zu einem angeblichen Völkermord an den Palästinensern als “abwegig”. “Der Internationale Gerichtshof (IGH) wird immer mehr zur Arena für politische Kampagnen zur Delegitimierung Israels”, erklärte der Präsident der Gesellschaft, Volker Beck, am Wochenende in Berlin. Die Klage der linksautoritären Regierung unter Präsident Daniel Ortega bezeichnete der Grünen-Politiker als eine reine “Propagandaaktion”.
“Faktisch spricht Nicaragua Israel das Recht auf Selbstverteidigung ab, wenn es anderen Staaten die Unterstützung Israels dabei pauschal verbieten will”, so Beck. Israel wolle die Palästinenser im Gazastreifen weder auslöschen noch vertreiben. “Es wurde am 7. Oktober 2023 durch einen beispiellos grausamen Angriff auf Israels Bevölkerung von der Hamas in diesen Krieg gezwungen.”
Die Klageschrift lasse nicht erkennen, warum Deutschlands freiwillige Zahlungen an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge (UNRWA) eine völkerrechtliche Pflicht darstellen sollten. Viele Staaten hätten in der Vergangenheit gar nicht oder nicht anteilig Geld an UNRWA überwiesen.
“Die vielen Toten in Gaza müssen jeden, der ein Herz hat, umtreiben. Aber verantwortlich dafür ist die Kriegsführung der Hamas”, so Beck weiter. Die Freilassung der Geiseln und die militärische Kapitulation der Hamas würden das Sterben auf beiden Seiten sofort beenden. Wer die Zivilbevölkerung im Gazastreifen schützen wolle, müsse Ägypten dazu bringen, die Grenze für die Flüchtlinge aus Gaza zu öffnen, und die Vereinten Nationen dazu anhalten, die Flüchtlinge aus Gaza in Flüchtlingslagern des UN-Flüchtlingshilfswerks auf dem Sinai zu versorgen.
Nicaragua hatte seine Klage vor dem obersten UN-Gericht in Den Haag am Freitag unter anderem mit Deutschlands politischer, finanzieller und militärischer Unterstützung für Israel begründet. Zugleich verlangte der mittelamerikanische Staat eine einstweilige Anordnung gegen die Bundesrepublik.
Nicaragua argumentiert, dass Deutschland durch seine Unterstützung Israels sowie eine angebliche Streichung von Zahlungen für UNRWA “die Begehung eines Völkermordes erleichtert und in jedem Fall seiner Verpflichtung, alles zu tun, um die Begehung eines Völkermordes zu verhindern, nicht nachgekommen ist”.
Am 26. Januar hatte Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof eine einstweilige Anordnung gegen Israel wegen einer möglichen Verletzung der Völkermordkonvention gegenüber den Palästinensern erwirkt. Nicaragua hatte am 8. Februar formell beantragt, der damit verbundenen Klage Südafrikas beitreten zu dürfen. Die Regierung in Managua macht dafür “rechtliche Interessen” geltend.