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“König von Deutschland” scheitert vor Gericht

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat am Montag die Berufung des selbsternannten „Königs von Deutschland“, Peter Fitzek, gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg abgewiesen. Wie das Landgericht am Montag weiter mitteilte, scheiterte auch die Staatsanwaltschaft mit ihrem Berufungsantrag (Az: 4 NBs 394 Js 11964/22).

Das Amtsgericht Wittenberg hatte gegen den 59-Jährigen, der sich als Oberhaupt des sogenannten „Königreichs Deutschland“ ausgibt, im Juli 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verhängt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass Fitzek am 1. März 2022 im Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Mitarbeiterin bei einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Wand gestoßen und ihr sodann einen Fußtritt versetzt habe. Zwei Bundeswehrangehörige, die ihr zur Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude geleiteten, beschimpfte er demnach als „Faschistenschweine“.

Fitzek bezeichnet sich selbst als Oberhaupt der Gruppierung „Königreich Deutschland“, die in Sachsen-Anhalt und Sachsen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht. Der von Fitzek 2012 in Wittenberg gegründete Fantasiestaat lehnt die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik ab.

Fitzek stand auch in den Vorjahren bereits mehrfach vor Gericht, unter anderem wegen illegaler Bankgeschäfte. 2018 musste er eine Haftstrafe antreten.

Das Urteil im Berufungsverfahren ist noch nicht rechtskräftig. Laut Landgericht ist das Rechtsmittel der Revision zum Oberlandesgericht Naumburg möglich.