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Koalition will Dialog mit Religionen

Die Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD haben in der vergangenen Woche den Koalitionsvertrag vorgestellt. SPD-Mitglieder dürfen nun darüber abstimmen. Unser Autor Tilman Asmus Fischer hat sich das Dokument genau angeschaut. Was versprechen die Koalitionäre den Kirchen und Religionsgemeinschaften?

Die Parteivorsitzenden der CDU, CSU und SPD haben in der vergangenen Woche den Koalitionsvertrag vorgestellt. SPD-Mitglieder dürfen nun darüber abstimmen. Unser Autor Tilman Asmus Fischer hat sich das Dokument genau angeschaut. Was versprechen die Koalitionäre den Kirchen und Religionsgemeinschaften?

Einen neuen „Aufbruch für Europa“, „neue Dynamik für Deutschland“ und einen neuen „Zusammenhalt für unser Land“ verspricht der von den Unions- und SPD-Parteispitzen ausgehandelte Entwurf für einen Koalitionsvertrag. Was bedeutet das konkret? Und wie schätzen Vertreter der Kirche das Verhandlungsergebnis ein? Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, begrüßte zwar, dass die Vereinbarungen, „in die richtige Richtung“ gingen – bemängelte jedoch, dass sie „in vielen Punkten weit hinter unseren Erwartungen“ zurückblieben. Dies gilt vor allem für die Migrations- und Familienpolitik. Nach dem Abschluss der Sondierungsverhandlungen hatte sich die Diakonie noch enttäuscht über die Verhandlungsresultate im Bereich der Flüchtlingspolitik gezeigt: „Die Beschränkung beim Familiennachzug auf 1 000 Personen im Monat ist kleinherzig“, sagte Lilie im Januar. Der Koalitionsvertrag setzt auf eine Steuerung der Zuwanderung bei gleichzeitiger Förderung von Integration. Neben freiwilligen Rückkehrprogrammen wird ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestrebt. Auch wenn eine „Obergrenze“ nicht namentlich genannt wird, sollen künftig nicht mehr als 180 000 bis 220 000 Geflüchtete im Jahr ins Land kommen. „Pro Asyl“ kritisierte die anvisierten Ziele der europäischen Flüchtlingspolitik als „repressiv“: „In den Grenzlagern der EU sollen die Asylverfahren durchgeführt werden, von dort aus sollen auch die Abschiebungen stattfinden.“ Neben den Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren wollen die potentiellen Koalitionspartner die Fluchtursachenbekämpfung und internationale Polizeimissionen stärken.

Die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit sollen angehoben werden. Patrick R. Schnabel, Beauftragter für Kirchlichen Entwicklungsdienst der EKBO, sieht das kritisch: „Diese politischen Absichtserklärungen, mehr Geld für Entwicklungsarbeit ausgeben zu wollen, hören wir seit 47 Jahren.“ Ihm fehlen konkrete Angaben, wann die Selbstverpflichtung, 0,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Entwicklungszusammenarbeit zu investieren, endlich umgesetzt werden soll. Auch ein verstärktes Engagement für die „am wenigsten entwickelten Staaten“ fehlt, in denen die Ärmsten der Armen leben.

Mit Blick auf die Familienpolitik bemängelt die Diakonie das Fehlen von „strukturellen Veränderungen“ – in den Worten des Diakonie-Präsidenten wurde kein Feuer „richtig gelöscht, die Milliarden werden wieder nach dem Gießkannenprinzip verteilt“. Zu den vielfältigen familienpolitischen Vorhaben des Vertragsentwurfs gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um 25 Euro bis 2021 und höhere finanzielle Leistungen an einkommensschwache Familien zur Bekämpfung von Kinderarmut. Zudem werden bis 2021 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Kinderbetreuungsangebote in Aussicht gestellt, sowie bis 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Ähnlich breit gefächert wie in der Familienpolitik gibt sich der Vertragsentwurf in sozialpolitischen Fragen. Im Bereich der Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik etwa kündigen die Koalitionäre eine Einschränkung sachgrundloser Befristungen von Arbeitsverträgen sowie eine Grundrente an. Im Sektor Gesundheit und Pflege planen sie eine Angleichung der Krankenkassenbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie ad hoc 8 000 Stellen für Pflegefachkräfte. Vor der Bundestagswahl wurde noch stark über bezahlbaren Wohnraum diskutiert. Die Antwort des Koalitionsvertrags: Er verspricht zwei Milliarden Euro für den Bau von Sozialwohnungen sowie eine Verschärfung der Mietpreisbremse. Der Vertragsentwurf äußert sich auch zur Bedeutung der Kirchen. Diese leisteten neben anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften „einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft in Deutschland und Europa“ und seien „wichtige Stützen im Bildungs- und Sozialwesen mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“. Ohne diese Absichten zu konkretisieren, kündigt der Vertrag an, Dialog und Kooperation mit den Kirchen zu intensivieren und den interreligiösen Dialog zu fördern. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die Integration der Muslime in Deutschland. „Auf Basis der christlichen Prägung unseres Landes setzen wir uns für ein gleichberechtigtes gesellschaftliches Miteinander in Vielfalt ein.“ Die Koalitionsparteien „ermutigen zum interreligiösen Dialog“. „Wir werden Antisemitismus entschieden bekämpfen und ebenso anti-islamischen Stimmungen entgegentreten.“ Ob aus dem Entwurf letztlich ein gültiger Vertrag wird, hängt vor allem von der Entscheidung der SPDBasis ab. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm gab hierzu zu bedenken: „Wer jetzt eine verantwortliche Entscheidung zu treffen hat, muss genau Rechenschaft darüber ablegen, was die realistischen Alternativen zur Bildung dieser Koalition sind und bei welcher der Alternativen die Wahrscheinlichkeit am größten ist, dass Schritte in die richtige Richtung getan werden.“ Den Segen der EKD hat die Große Koalition also bereits.

Den Koalitionsvertrag online nachlesen: www.goo.gl/JFUFK2