Greifswald. Das Gerichtsverfahren um die umstrittene Wahl des Greifswalder Bischofs Hans-Jürgen Abromeit ist endgültig beendet. Das Verfassungs- und Verwaltungsgericht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover habe die Rechtmäßigkeit der Wahl bestätigt, teilte die kirchliche Pressestelle mit. Andreas Ruwe und Wolfhard Molkentin, zwei ehemalige Mitglieder der pommerschen Synode (Kirchenparlament), hatten geklagt, weil sie die vorzeitige Amtsverlängerung Abromeits im Dezember 2011 im Vorfeld der Nordkirchen-Gründung beanstandeten. Nach ihrer Auffassung war das Bischofswahlkollegium zu einer solchen Entscheidung nicht befugt. Darüber hinaus habe es gravierende Verfahrensfehler gegeben.
Die Amtszeit von Bischof Abromeit war bei seiner Wahl 2001 ursprünglich auf zwölf Jahre befristet worden. Zur Angleichung an die Situation in den damaligen Landeskirchen Nordelbien und Mecklenburg hatte das pommersche Bischofswahlkollegium im Dezember 2011 beschlossen, die Amtszeit Abromeits über 2013 hinaus bis 2019 zu verlängern. Die pommersche Landessynode (Kirchenparlament) hatte den Beschluss Anfang Januar 2012 mit Zweidrittelmehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen.
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Kirchengericht hält Pommerns Bischofswahl für rechtmäßig
Schlussstrich unter einen juristischen Streit: Ein Gericht hat Bischof Abromeits Wahl bestätigt. Zwei Ex-Synodale hatten geklagt.

Bischof Hans-Jürgen AbromeitMarcelo Hernandez / Nordkirche