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Kirchen gegen Stopp von Familiennachzug

Das Grundgesetz stelle die Familie unter besonderen Schutz, sagt der Hamburger katholische Erzbischof Stefan Heße. Dieses Schutzversprechen gelte für alle Familien im Land – auch für schutzsuchende Familien.

Die katholische wie die evangelische Kirche lehnen den von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigten Stopp des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge ab. Der Hamburger katholische Erzbischof Stefan Heße sagte den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Dienstag), den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen, sehe er sehr kritisch.

In der Folge müssten Bürgerkriegsflüchtlinge längere Zeit getrennt von ihren engsten Familienmitgliedern leben. Das sei ethisch überaus fragwürdig und wirke sich auch negativ auf die Integration aus, so Heße. Das Grundgesetz stelle die Familie unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. “Dieses Schutzversprechen gilt für alle Familien in unserem Land – auch für schutzsuchende Familien”, sagte der Erzbischof.

Der Flüchtlingsbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Christian Stäblein, erklärte: “Eltern und Kinder gehören zusammen. Geschwister gehören zusammen. Familien gehören zusammen.” Es sei ein Gebot der Nächstenliebe, dass alle Menschen, gerade auch Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte, nicht über Jahre hinweg von ihren engsten Angehörigen getrennt blieben.

Zusammenhang und Zusammenhalt der Familie seien entscheidend für ein gutes Ankommen, so Stäblein weiter: “Wer mit seinen Nächsten in Sicherheit leben darf, findet schneller Halt, lernt leichter unsere Sprache, kann sich besser integrieren und wird eher Teil unserer Gesellschaft.” Darum brauche es großzügige Regelungen beim Familiennachzug. Dobrindt will seine Gesetzentwürfe zur Begrenzung von Migration am Mittwoch ins Kabinett einbringen.

Die NBR beliefert nach eigenen Angaben die Partnerzeitungen “Südwest Presse”, “Badische Neueste Nachrichten”, “Märkische Oderzeitung”, “Lausitzer Rundschau”, “Volksstimme”, “Mitteldeutsche Zeitung” mit einer Auflage von zusammen rund 700.000 Exemplaren.