Die Staatsanwaltschaft Leipzig wird kein Ermittlungsverfahren gegen den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau einleiten. Dem AfD-Politiker wurde vorgeworfen, in einem von ihm geführten Landwirtschaftsbetrieb in Belarus Menschen beschäftigt zu haben, unter denen sich auch politische Häftlinge befunden haben sollen. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag in Leipzig mitteilte, besteht „aus rechtlichen Gründen kein Anfangsverdacht“ für Straftaten, die in Deutschland verfolgt werden könnten.
Eine Strafverfolgung sei nur im Fall des Menschenhandels möglich, hieß es. Dieser liege jedoch nach den bislang bekannten Tatsachen nicht vor. Die übrigen infrage kommenden Tatbestände wie Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft seien nur verfolgbar, wenn die Taten am Ort des Geschehens mit Strafe bedroht seien.
Selbst wenn nach deutschem Recht im Fall Dornaus ein strafbares Ausbeuten der Arbeitskraft vorliegen könnte, bestehe eine Strafbarkeit des geschilderten Sachverhalts in Belarus nur bei erzwungener Arbeit. Dafür gebe es jedoch keine Anhaltspunkte, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Die Anzeige gegen Dornau basierte den Angaben zufolge auf Medienberichten über einen politischen Häftling in Belarus, der für den Landwirtschaftsbetrieb gearbeitet hat. Nach eigener Schilderung sei der Mann jedoch nicht verpflichtet gewesen, das Arbeitsangebot durch den Betrieb anzunehmen. Die Arbeit auf der Zwiebelfarm von Dornau sei nicht erzwungen worden. Er habe sie aber den Verhältnissen in der Haftanstalt vorgezogen, die Folter gewesen seien.