Nach längerem Ringen haben sich Bundestag und Bundesrat auf ein Sparpaket für die Krankenkassen geeinigt. An diesem Freitag wollen sie es beschließen. Der Katholische Krankenhausverband ist mäßig zufrieden.
Bundestag und Bundesrat beraten an diesem Freitag abschließend über das nachgebesserte Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen. Für den Katholischen Krankenhausverband ist der Kompromiss von Bund und Ländern notwendig, um weitere Klinik-Insolvenzen abzuwenden, aber maximal durchwachsen. Langfristige Folgen der Kürzungen würden nicht ausgeglichen und es fehle an Planungssicherheit, sagte Verbandsgeschäftsführerin Bernadette Rümmelin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. “Die Politik lässt offen, ob sie den Krankenhäusern schon bald erneut in die Tasche greifen wird”, klagte sie.
Die Kliniken stünden unter enormem wirtschaftlichen Druck und müssten gleichzeitig die Krankenhausreform umsetzen. “Die weiteren Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung müssen jetzt endlich auf mehrere Schultern verteilt werden. Die Krankenhäuser haben ihren Beitrag vorerst geleistet”, forderte Rümmelin. Ein positives Signal an die Beschäftigten sei, dass die Tariferhöhungen für 2026 refinanziert würden.
Um das geplante Zwei-Milliarden-Sparpaket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde wochenlang gerungen. Ihr ursprünglicher Plan war es, durch das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel bei der Klinikvergütung im kommenden Jahr den Kassen etwa 1,8 Milliarden Euro an Ausgaben zu ersparen. Der Protest der Krankenhäuser war enorm, sie beklagten einen längerfristigen Mittelverlust, umso mehr, da zuvor den Kliniken ein Inflationsausgleich von vier Milliarden Euro zugesagt worden war. Letztlich blockierte der Bundesrat die Pläne, indem er den Vermittlungsausschuss zu dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz anrief.
Im Ergebnis soll nun die sogenannte Meistbegünstigungsklausel nur für das Jahr 2026 ausgesetzt bleiben. Das soll keine Auswirkungen auf die Krankenhausfinanzen der kommenden Jahre haben. Um negative Folgen für die Krankenhäuser in den darauffolgenden Jahren auszuschließen, soll es 2027 einen höheren Basispreis als Berechnungsgrundlage für die Leistungen der Krankenhäuser geben.
Im Kern ging es in dem vom Bundesrat beanstandeten Gesetz allerdings um unstrittige Reformen in der Pflege. So sollen Pflegekräfte mehr medizinische Befugnisse erhalten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Das Gesetz bringt zudem eine Reihe weiterer Änderungen mit sich, darunter einen verbesserten Zugang zu Präventionsdiensten für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.