In einem länderübergreifenden Sorgerechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht gegen eine Mutter entschieden. Ausschlaggebend war der Wille der Kinder, beim Vater bleiben zu wollen. Obwohl dieser die Kinder widerrechtlich zu sich holte.
Eine Mutter ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Sorgerechtsklage gescheitert, zwei ihrer Kinder aus Dänemark zurückzuholen. Die Kinder leben dort seit 2021 beim Vater und Ex-Ehemann der Frau. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde der Mutter am Dienstag nicht zur Entscheidung an. Die vorausgegangenen Urteile deutscher Gerichte, wonach nicht sie, sondern die dänischen Gerichte zuständig sind, seien sachlich richtig. Die Frau werde auch nicht in ihren Grundrechten verletzt, entschied die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Die Verfassungsrichter betonten, Dänemark sei zuständig, weil zum Zeitpunkt der maßgeblichen Gerichtsentscheidung in Deutschland, die Kinder bereits zwei Jahre in Dänemark beim Vater gelebt hatten. Sie waren zu diesem Zeitpunkt bereits sozial integriert, sprachen Dänisch und sagten den Gerichten und Behörden, nicht nach Deutschland zur Mutter zurückzuwollen.
Grundlage für die Beurteilung von internationalen Sorgerechtsstreitfragen sei das Haager Kinderschutzübereinkommen, erläuterte das Bundesverfassungsgericht. Dessen Regeln hätten die deutschen Gerichte korrekt angewandt. Richtig sei auch, dass ein Elternteil nicht mehr über den Aufenthaltsort der Kinder entscheiden kann, wenn in einem anderen Staat das Sorgerecht bereits an den anderen Elternteil übertragen wurde.
Das geschiedene Ehepaar hat vier gemeinsame Kinder, der Sorgerechtsstreit betrifft zwei von ihnen. Das Paar lebte nach der Ehescheidung getrennt, die Kinder waren vor allem bei der Mutter. Der Vater hatte eine gerichtliche Umgangsregelung, wonach er die beiden Kinder an Wochenenden zu sich nach Dänemark holen konnte, wo er mit seiner neuen Ehefrau lebt. Entgegen der Absprache brachte der Mann die beiden Kinder im August 2021 von einem solchen Wochenendaufenthalt nicht mehr zur Mutter zurück.
Danach begann in Deutschland und Dänemark ein langwieriger Rechtsstreit. Letztlich entschied ein dänisches Gericht, dass der Vater die Kinder zwar rechtswidrig bei sich behalten habe. Eine gegen den Willen der Kinder erzwungene Rückführung nach Deutschland widerspreche aber internationalen Kinderschutzabkommen.