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Karlsruhe entscheidet über Wiederholungswahl in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht will heute (Dienstag) sein Urteil zur Berliner Pannenwahl von 2021 verkünden. Geklagt hatte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Sie wandte sich mit ihrer Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundestages, die zum Teil chaotisch verlaufene Bundestagswahl vom 26. September 2021 nur teilweise wiederholen zu lassen.

Eine teilweise oder komplette Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin müsste bis spätestens Mitte Februar 2024 erfolgen. Der letztmögliche Wahltag wäre der 11. Februar 2024, 60 Tage nach Urteilsverkündung.

Die Bundestagswahl fiel damals in Berlin mit der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen und einem Volksentscheid zusammen. Es fehlten unter anderem Stimmzettel und Wahllokale hatten noch nach 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.