Im Fall des Bremer Pastors Olaf Latzel wurden noch keine Termine für das Berufungsverfahren festgesetzt. „Vielleicht könnte sich aber im Laufe des Januars etwas ergeben“, sagte ein Sprecher des Bremer Landgerichtes dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Landgericht hatte den evangelischen Theologen am 20. Mai des vergangenen Jahres freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt eingelegt und Erfolg gehabt. Das Verfahren gegen Latzel läuft schon seit mehr als drei Jahren.
Das Oberlandesgericht hatte der Revision im Februar mit der Begründung stattgegeben, das Urteil zum Freispruch sei lückenhaft gewesen. Der Seelsorger der evangelikalen Bremer St.-Martini-Gemeinde hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über Gender und Homosexuelle geäußert. Das Bremer Amtsgericht hatte ihn aufgrund seiner zeitweise auch im Internet veröffentlichten Einlassungen im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt.
Das Landgericht hingegen sah seine Worte von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt und sprach ihn in einer Berufungsverhandlung frei. Mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes geht das Verfahren zurück an das Landgericht und muss dort von einer anderen Berufungskammer neu aufgerollt werden.
Vor etwa 30 Ehepaaren hatte der Pastor gesagt, Homosexualität sei eine „Degenerationsform von Gesellschaft“. Er warnte vor einer „Homolobby“. Und auch: „Überall laufen diese Verbrecher rum von diesem Christopher Street Day. Der ganze Genderdreck ist ein Angriff auf Gottes Schöpfungsordnung, ist zutiefst teuflisch und satanisch.“ Eine Tonaufnahme davon war einige Monate später mit Zustimmung des Pastors auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Theologen veröffentlicht worden, der aktuell mehr als 50.000 Abonnenten hat.