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Hoffnung auf baldige Gerichtsentscheidung

Caritas fordert, dass auch Menschen, die unter Betreuung stehen, wählen dürfen

BERLIN –  Die Caritas fordert, dass bundesweit alle Menschen ab 18 Jahren wählen dürfen. „Es ist verfassungswidrig, dass Menschen aufgrund ihrer Behinderung nicht wählen dürfen, wenn für sie ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist“, sagte Janina Bessenich, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesfachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, dem Evangelischen Pressedienst (epd). In Deutschland seien davon etwa 85 000 Menschen betroffen – Personen, die unter dauerhafter Vollbetreuung stehen, oder auch schuldunfähige Straftäter. Bessenich rechnet jedoch in der kommenden Legislaturperiode mit einer Aufhebung des Wahlausschlusses.
Acht Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung 2013 von der Bundestagswahl ausgeschlossen waren, legten Beschwerde gegen die Wahl ein, berichtete Bessenich. Das Verfahren liege inzwischen beim Bundesverfassungsgericht und laufe derzeit noch. Bessenich rechnet aber erst nach der Bundestagswahl mit einer Entscheidung, die „hoffentlich richtungsweisend wird und zu einer Aufhebung des Wahlausschlusses führt“.
Das Problem aus der Sicht der Caritas-Fachfrau: Bei der Betreuung in allen Angelegenheiten werde über andere Dinge entschieden als über die Wahlfähigkeit. Dass Betroffene von der Wahl ausgeschlossen werden, passiere dann automatisch. „Vielen Richtern beim Amtsgericht, die Betreuungen anordnen, ist nicht bewusst, dass die Menschen damit ihr Wahlrecht verlieren“, sagte Bessenich.
Der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordere auch, dass Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weiterhin wählen dürfen. Wer seine Haftstrafe im Gefängnis absitze, dürfe wählen, wer wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sei, hingegen nicht. „Das ist nicht konsequent“, sagte Bessenich. epd