Das Strafverfahren gegen den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke findet vor dem Landgericht Halle statt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg entsprach mit seiner am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte sich gegen eine Entscheidung des Landgerichts Halle selbst gewandt, das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg zu führen. Die Entscheidung sei unanfechtbar, teilte das Oberlandesgericht (OLG) mit.
Höcke wird laut Anklage vorgeworfen, im Mai 2021 auf einer Wahlkampfveranstaltung der AfD in Merseburg seine Rede mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen zu haben. Dabei habe er gewusst, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe. Die Anklage wirft dem AfD-Politiker das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.
Der OLG-Senat habe sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft angeschlossen, dass dem Fall eine besondere Bedeutung beizumessen sei, hieß es. Daraus ergebe sich die Zuständigkeit der großen Strafkammer des Landgerichts Halle.
Im Rahmen der Einzelfallabwägung sei zu berücksichtigen, dass das Strafverfahren gegen den Angeklagten ein überregionales Medieninteresse mit sich gebracht habe. Der Angeklagte sei für die AfD an herausgehobener Stelle tätig. Die Medienberichterstattung spiegele das Interesse der Öffentlichkeit an dem Angeklagten und dem Ausgang eines Strafverfahrens gegen ihn wider, hieß es.