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Hilfe zum Suizid: Behindertenvertreter diskutieren Bedrohungen

Probleme und Bedrohungen behinderter Menschen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz stehen im Mittelpunkt einer Veranstaltung, die Mitte April in Bremen geplant ist. Dazu lädt der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein gemeinsam mit dem örtlichen Verein „Selbstbestimmt leben“ ein, wie die Organisatoren am Freitag mitteilten. Veranstaltungsort ist am 16. April ab 15 Uhr das „Kwadrat“ an der Wilhelm-Kaisen-Brücke.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, sich das Leben und dabei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Es kippte damit ein pauschales Verbot organisierter Suizidassistenz. Bei der Hilfe zur Selbsttötung wird Sterbewilligen ein tödlich wirkendes Medikament überlassen, jedoch nicht verabreicht. Letzteres wäre eine Tötung auf Verlangen, die in Deutschland verboten ist.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde über eine neue Regelung debattiert, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglicht, gleichzeitig aber vor Missbrauch schützt. Im vergangenen Jahr scheiterten zwei Vorschläge dazu im Bundestag. Die Suizidassistenz bleibt damit ein rechtlicher Graubereich, weil etwa das Betäubungsmittelgesetz nicht vorsieht, dass Medikamente zum Zweck der Selbsttötung abgegeben werden.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Zahl der Fälle, in denen Sterbehilfe über Organisationen in Anspruch genommen wird, deutlich gestiegen. Wie die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ in Berlin mitteilte, haben von diesem Verein vermittelte Ärzte im vergangenen Jahr 419 Menschen bei der Selbsttötung geholfen. 2022 waren es 227 Fälle, im Jahr davor 120. Gründe für den Suizid seien in der Mehrzahl der Fälle Lebenssattheit, Multimorbidität oder eine Krebserkrankung.