Berlin/Bonn – Kirchen und Sozialverbände haben anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen an die Politik appelliert, den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern. Die Diakonie wies in Berlin auf flächendeckend fehlende Plätze in Frauenhäusern hin. Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte eine konkrete politische Strategie zum Gewaltschutz. Terre des Femmes und die katholische Kirche prangerten die Praxis der Genitalverstümmelung an.
Die Diakonie Deutschland warnte, in Ballungsgebieten sei die Suche nach einem freien Platz in einem Frauenhaus inzwischen fast aussichtslos. Aber auch auf dem Land habe sich die Versorgung drastisch verschlechtert, erklärte Diakonie-Vorstand Maria Loheide. Viele Häuser müssten Frauen abweisen. Steigende Mieten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum verschärften das Problem weiter.
Loheide rief den Bund auf, gemeinsam mit den Ländern und Kommunen auf einer bundesweit verbindlichen Rechtsgrundlage für eine ausreichende Zahl an Plätzen zu sorgen. Loheide forderte die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe bei Gewalt: „Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, müssen jederzeit unbürokratisch Schutz und Hilfe in einem Frauenhaus erhalten.“
Das Menschenrechtsinstitut verwies darauf, dass am 1. Februar 2018 die Istanbul-Konvention des Europarates für Deutschland in Kraft tritt. „Sie gibt Staat und Zivilgesellschaft alle nötigen Vorgaben an die Hand, um Frauen effektiver vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten.“ Doch nur mit einem konkreten Konzept lasse sich die Konvention des Europarates umsetzen, hieß es. Wichtig sei es, vorrangige Handlungsfelder zu benennen. Hierzu gehöre etwa der niedrigschwellige und barrierefreie Zugang zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für alle Hilfesuchenden.
Insbesondere sollten Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen oder wohnungslose Frauen in den Fokus genommen werden. Ihre Lebensumstände in Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- oder Wohnungslosenunterkünften verhinderten oft, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall von Gewalt gleichberechtigt in Anspruch nehmen können. Zudem sollte eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention eingerichtet werden.
Auch der Deutsche Frauenrat sprach sich für einen konkreten Aktionsplan aus. Die Vorsitzende Mona Küppers begrüßte es, dass die Istanbul-Konvention auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. „Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen.“ Dafür sei der Aktionsplan unverzichtbar.
Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes machte vor dem Brandenburger Tor in Berlin auf die weibliche Genitalverstümmelung aufmerksam. Auch die katholische Kirche sprach sich für die Ächtung weiblicher Genitalverstümmelung aus. Im Zuge der internationalen Migrationsbewegungen werde diese Menschenrechtsverletzung auch zunehmend in Europa ein drängendes Problem, erklärte der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Josef Bode (Osnabrück) in Bonn. epd/UK
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In Frauenhäusern sollten Betroffene Schutz finden. Aber es fehlt an Plätzen. Die Diakonie appelliert an die Politik

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