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Grünen-Politiker Marcel Emmerich verteidigt Kirchenasyl

Die Union nimmt das Kirchenasyl ins Visier, wähnt die Kirchen “auf der falschen Seite”. Das sieht der Grünen-Politiker Marcel Emmerich anders – und verweist auf die gesellschaftliche Bedeutung.

Der Grünen-Politiker Marcel Emmerich verteidigt das Kirchenasyl
Der Grünen-Politiker Marcel Emmerich verteidigt das KirchenasylImago / dts-Nachrichtenagentur

Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Marcel Emmerich, hat das Kirchenasyl gegen Kritik aus der Union verteidigt. Die christlichen Gemeinden engagierten sich in einem hohen Maße und oft ehrenamtlich für Flüchtlinge und Schutzsuchende, sagte Emmerich dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Damit stehen die Kirchen auf der richtigen Seite“, sagte er unter Anspielung auf Äußerungen des CDU-Innenpolitikers Alexander Throm.

Throm hatte in einem Fernsehinterview kritisiert, dass es beim Kirchenasyl häufig um sogenannte Dublin-Fälle gehe, also die Abschiebung in ein anderes europäisches Land verhindert werden soll. „Ich glaube, hier stellen sich die Kirchen auf die falsche Seite“, hatte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im RTL/ntv-Frühstart gesagt.

Kirchenasyl – “Ausdruck christlicher Verantwortung”

Mit solchen Worten blende die CDU „die historische, gesellschaftliche und rechtsstaatliche Bedeutung des Kirchenasyls vollständig aus“, entgegnete Emmerich. Kirchenasyl sei „kein willkürlicher Akt, sondern ein tief verwurzelter Ausdruck christlicher Verantwortung und demokratischer Zivilgesellschaft“. Es werde nicht leichtfertig gewährt, sondern sorgfältig geprüft, sagte Emmerich und fügte hinzu, ohne das Engagement der Kirchen wäre die Flüchtlingsarbeit in Deutschland insgesamt „undenkbar“. „Statt sie zu diskreditieren, gilt es, ihre Arbeit zu unterstützen“, sagte er.

Beim Kirchenasyl handelt es sich nicht um ein formales Recht, sondern es beruht auf einer oft stillschweigenden Übereinkunft zwischen Staat und Kirchen. Hintergrund ist der Einsatz der Kirchen für das grundgesetzlich verankerte Recht auf Schutz von Menschenwürde, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Der Staat toleriert das Kirchenasyl, bei dem Kirchengemeinden Flüchtlingen Wohnraum bieten und sie versorgen. Allerdings kann er von seinem Zugriffsrecht Gebrauch machen, um Betroffene abzuschieben.