Der Flüchtlingsrat NRW ruft Bund und Länder zur Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) auf. Der darin verankerte Schutzgedanke für geflüchtete Menschen finde derzeit in Deutschland und anderen EU-Staaten immer seltener Beachtung, kritisierte Geschäftsführerin Birgit Naujoks am Freitag in Bochum anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung der Flüchtlingskonvention (28. Juli). So werde etwa offen über die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten außerhalb der EU diskutiert. „Solche Pläne sind mit dem Geist der GFK in keiner Weise vereinbar!“, erklärte Naujoks.
Die Flüchtlingskonvention war am 28. Juli 1951 auf einer UN-Sonderkonferenz in Genf verabschiedet worden, 1954 trat sie in Kraft. Das Abkommen von 146 Staaten sei unter dem Eindruck zweier Weltkriege sowie der Erfahrungen von Entrechtung, Vertreibung und systematischer Verfolgung unzähliger Menschen im Nationalsozialismus entstanden, sagte die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates NRW.
„Maßstab politischen Denkens und Handelns gerade in Deutschland müssen die auf den grauenhaften Erfahrungen von Kriegen und Unrechtsregime beruhenden festgeschriebenen Werte und Normen sein“, forderte Naujoks. Auch die schwarz-grüne Landesregierung sei „gefragt, den Schutz verfolgter Menschen als unerlässlichen Teil einer offenen und demokratischen Gesellschaft auf allen Ebenen und mit allen Mitteln zu verteidigen und wieder zu stärken“.