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Evangelische Kirche unterstützt Neuregelung von Abtreibungen

Sollte Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden? Die evangelische Kirche unterstützt einen entsprechenden Gesetzesentwurf – allerdings mit einigen Einschränkungen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt in weiten Teilen den aktuellen Gesetzesentwurf zur Neuregelung von Abtreibungen. Die Kirche könne die Grundentscheidung mittragen, den Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau nicht wie bisher im Strafgesetzbuch, sondern in weiten Teilen im Schwangerschaftskonfliktgesetz zu regeln, heißt es in einer am Mittwoch in Hannover veröffentlichten Stellungnahme des Rats der EKD. Der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne den Willen der Schwangeren müsse aber weiter im Strafgesetzbuch geregelt werden.

Der Gesetzesentwurf war Anfang Dezember erstmals im Bundestag beraten worden. Ob es vor der Neuwahl noch zu einer Abstimmung kommt, ist derzeit unklar. Kern des vor allem von Abgeordneten der SPD und der Grünen vorgelegten Entwurfs ist, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche grundsätzlich rechtmäßig sind. Eine Beratungspflicht soll bleiben, allerdings ohne die derzeit geltende Wartezeit von drei Tagen bis zur Abtreibung. Die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs sollen künftig zudem von der Krankenkasse übernommen werden.

Die katholische Kirche hat sich für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. Laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sind Schwangerschaftsabbrüche derzeit rechtswidrig. Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen bleiben aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt.

Die EKD begrüßt, dass der Gesetzesentwurf weiterhin eine Beratungspflicht vorsieht. Den völligen Verzicht auf eine Wartefrist zwischen Beratung und Eingriff lehnt sie hingegen ab. “Wir plädieren für die bei sonstigen schwerwiegenderen medizinischen Eingriffen übliche Wartezeit von in der Regel 24 Stunden”, heißt es in einer Stellungnahme.

Bei der gesetzlichen Neuregelung sollte allerdings der Fokus nach Auffassung der evangelischen Kirche nicht ausschließlich auf der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs liegen. Stattdessen fordert sie, auch ein kinder- und familienfreundliches Klima zu schaffen. So könne ein effektiver Schutz des Lebens ermöglicht werden. Als Beispiel nennt der EKD-Rat eine niederschwellige Sexualaufklärung – durch die kostenlose Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln, durch eine intensivierte psychosoziale Beratung im Rahmen der Pränataldiagnostik sowie durch eine bessere Armutsprävention gerade bei Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern.

Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gehöre zu den schwerwiegendsten ethischen Herausforderungen für Gesetzgeber und Gesellschaft, erklärte die Ratsvorsitzende, Bischöfin Kirsten Fehrs. “Ziel ist der effektive Schutz des Lebens, der sowohl dem ungeborenen Leben als auch der schwangeren Frau gilt.”

Die Stellungnahme entstand auf Grundlage eines Diskussionspapiers, das eine Arbeitsgruppe der EKD nach mehrmonatigen Beratungen erarbeitet hat, das ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht werden soll.