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EU-Parlament stützt Initiative für besseren Zugang zu Abtreibungen

Das EU-Parlament sorgt sich um Frauenrechte und will Abtreibungen erleichtern. Zuständig dafür sind eigentlich die Mitgliedstaaten. Eine Bürgerinitiative legt aber eine Idee vor, wie die EU tätig werden kann.

Das Europäische Parlament unterstützt einen europaweit einfacheren und sichereren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Die Parlamentarier stimmten am Mittwoch in Straßburg mehrheitlich für den Vorschlag der Bürgerinitiative “My Voice, My Choice”: Da nicht alle Mitgliedstaaten einen legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen, wird ein EU-finanzierter freiwilliger Finanzierungsmechanismus vorgeschlagen. Der soll teilnehmenden Staaten ermöglichen, im Einklang mit ihrem nationalen Recht Frauen den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu gewährleisten.

Mit dem verabschiedeten Text äußerte die Mehrheit der Abgeordneten auch Besorgnis über rechtliche und praktische Hürden, die in mehreren EU-Staaten bestünden, und forderte Reformen. Die Abgeordneten zeigten sich besorgt über zunehmende Rückschritte bei Frauenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter in Europa und weltweit.

Abtreibungsregelungen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der EU, sondern der einzelnen Staaten. Die Initiative argumentiert mit gesundheitlichen Risiken einer Abtreibung für Frauen. Zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit kann die EU übergeordnet beispielsweise Anreize setzen.

Die Resolution geht auf eine europäische Bürgerinitiative zurück, die mehr als eine Million Unterschriften aus mehr als sieben Mitgliedstaaten für ihr Anliegen sammelte. Das Parlament war daher verpflichtet, sich damit zu befassen. Bei der Abstimmung stimmten 358 Abgeordnete dafür, 202 dagegen. Es gab 79 Enthaltungen. Nach dem Votum ist nun die Europäische Kommission am Zug.

In 25 EU-Mitgliedstaaten ist es möglich, dass Frauen sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, teils mit Bedingungen wie etwa vorheriger Beratung oder Bedenkzeit. Die Frist, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Abtreibungen erlaubt sind, variiert. Malta und Polen erlauben Abtreibungen nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Im Vorfeld der Abstimmung äußerte sich die katholische EU-Bischofskommission COMECE kritisch. “In der Debatte über Abtreibung braucht es keine weitere ideologische Spaltung, sondern eine umsichtige Politik, die Frauen wirklich schützt und unterstützt und gleichzeitig das ungeborene menschliche Leben schützt”, so die COMECE in einer Stellungnahme. Abtreibung sei nicht eine übliche Gesundheitsdienstleistung. “Ein medizinischer Eingriff von solcher Schwere und mit solch wichtigen ethischen Auswirkungen kann und darf nicht normalisiert werden”, hieß es.