Für große europäische Unternehmen gelten in Zukunft strengere Vorschriften bei Geschäften im Ausland. Die EU-Staaten nahmen das EU-Lieferkettengesetz final an, wie der Rat in Brüssel mitteilte. Die Richtlinie soll dafür sorgen, dass europäische Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten sicherstellen.
Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) sprach von einer guten Nachricht, „für alle Menschen weltweit, die unter miserablen Arbeitsbedingungen leiden“. Die EU mache als erster großer Wirtschaftsraum verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zum Standard.
Menschenrechtler und Hilfswerke begrüßten finale Zustimmung
Die EU-Richtlinie war bis zuletzt umstritten und wurde während der Verhandlungen abgeschwächt. Das nun auf den Weg gebrachte Gesetz soll für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einer Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro gelten. In einem früheren Entwurf sollte das Regelwerk bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro greifen. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung wurde abgeschwächt.
In Deutschland gilt bereits seit 2023 ein Lieferkettengesetz, das für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten und unabhängig vom Umsatz gilt. Mit dem EU-Lieferkettengesetz gelten für alle europäischen Unternehmen die gleichen Regeln.
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Menschenrechtler und Hilfswerke begrüßten die finale Zustimmung der EU-Minister. „Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in Lieferketten arbeiten“, sagte Johannes Heeg, Sprecher der „Initiative Lieferkettengesetz“, in der sich Dutzende Organisationen und Verbände zusammengeschlossen haben.
Brot für die Welt: Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen
Brot für die Welt mahnte eine rasche und konsequente Umsetzung in deutsches Recht an. „Gemeinsam mit unseren weltweiten Partnern werden wir den zivilgesellschaftlichen Druck aufrechterhalten und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen unterstützen“, sagte die Präsidentin des Evangelischen Hilfswerks, Dagmar Pruin.

Das EU-Parlament hatte bereits im April den Weg für das Vorhaben freigemacht. Die Zustimmung im Rat galt als Formsache. Zuvor stand die EU-Richtlinie jedoch bis zuletzt kurz vor dem Scheitern. Wegen des Widerstands der FDP enthielt sich die Bundesregierung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten im März. Eine Mehrheit für die Richtlinie kam in dem Gremium aber trotz der deutschen Enthaltung zustande.