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Erzbischöfe unterstützen Klage gegen Öffnungszeitenverordnung in MV

Die Erzbischöfe von Hamburg und Berlin, Stefan Heße und Heiner Koch, befürworten die Klage der Gewerkschaft ver.di gegen die neue Öffnungszeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern. Mit der neuen Verordnung seien die Ladenöffnungszeiten sonntags zu sehr ausgeweitet worden, teilen die Erzbischöfe am Freitag gemeinsam mit. Heße und Koch sehen nicht nur eine Bedrohung für Christinnen und Christen, „sondern für alle droht der Verlust wenigstens eines zuverlässig freien Tages in der Woche“. Der Sonntag sei kein Alltag und dürfe es auch nicht werden, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung.

Die Gewerkschaft ver.di hat am Freitag beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald eine Normenkontrollklage gegen Öffnungszeitenverordnung eingereicht. Zuvor hatten beide Erzbistümer in Anhörungen ihre Einwände gegen die Ausweitung der Öffnungszeiten erklärt. So fehle ihrer Ansicht nach ein klarer Kriterienkatalog, der das Tourismusaufkommen oder die Waren, die eingekauft werden können, definiere. „Die nun geltende Verordnung stellt unserer Meinung nach das Regel-Ausnahme-Verhältnis auf den Kopf.“

Die neue Öffnungszeitenverordnung für Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Ende Februar. Sie soll eine Öffnung von Läden an Sonn- und Feiertagen in touristischen Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr regeln.