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Erneut Aufhebung der Immunität von AfD-Mann Bystron beantragt

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Aufhebung der Immunität des AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron beantragt. Die Behörde ermittele bereits seit Längerem gegen den Mann wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit, bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Klaus Ruhland dem Evangelischen Pressedienst (epd) einen Bericht der „Augsburger Allgemeinen“ vom Freitag. Nach Bystrons Einzug ins Europaparlament hat der AfD-Politiker wieder Abgeordnetenimmunität.

Behördensprecher Ruhland hatte der Zeitung gesagt, man habe die Aufhebung der Immunität Bystrons bereits vor einigen Wochen beantragt. Wann das EU-Parlament über diesen Antrag entscheide, ist den Ermittlern nicht bekannt. Eine Prognose „vermag ich nicht zu treffen“, sagte Ruhland der „Augsburger Allgemeinen“. Solange keine Entscheidung gefallen sei, sei das Verfahren gegen den 51-jährigen AfD-Mann „vorläufig eingestellt“. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität in den vergangenen Monaten wegen des Falls mehrfach aufgehoben.

Bystron wird verdächtigt, Geld aus russischen Quellen angenommen zu haben und als Gegenleistung im Sinne Moskaus agiert zu haben. Ermittler haben bereits Wohnungen und Büros von Bystron durchsucht. Juristisch wird ihm Bestechlichkeit und Geldwäsche vorgeworfen. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte für den Politiker die Unschuldsvermutung, hieß es. (00/2567/30.08.2024)