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Einigung auf Verbesserungen für SED-Opfer

Opfer politischer Verfolgung in der DDR können auf eine bessere Unterstützung ab 1. Juli hoffen. Wie die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, am Dienstag in Berlin mitteilte, haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP darauf geeinigt. Geplant sei, die Verbesserungen für SED-Opfer schon in der kommenden Woche im Bundestag zu beschließen. Zupke nannte die Einigung einen Meilenstein im Umgang mit den Folgen der SED-Diktatur.

Niemand, der im SED-Unrechtsstaat für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, solle heute ins Abseits geraten, betonte die SED-Opferbeauftragte. Nach ihren Worten umfasst die Einigung eine Reihe von weitreichenden Verbesserungen für SED-Opfer. Hierzu gehöre eine deutliche Erhöhung der Opferrente für politische Häftlinge der DDR mit einer anschließenden Dynamisierung der Leistung. Konkret soll die monatliche Rente von derzeit 330 auf 400 Euro steigen. Gleichzeitig sei die Opferrente künftig nicht mehr an Bedürftigkeit gekoppelt.

Vorgesehen sei auch eine deutliche Erhöhung der Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte. Eine Anrechnung von Partnereinkommen soll es nicht mehr geben. Geplant ist nach den Worten Zupkes zudem eine Vermutungsregelung bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden. Demnach soll künftig beim Vorliegen bestimmter Krankheitsbilder der Zusammenhang mit der Verfolgung als gegeben vorausgesetzt werden.

Bereits im Sommer 2024 hatte das Bundeskabinett Eckpunkte für Verbesserungen beschlossen. Fachleute hatten diese aber als nicht weitreichend genug kritisiert. Knackpunkte aus deren Sicht waren eine Erhöhung der Opferrente und die leichtere Anerkennung gesundheitlicher Schäden.

Wenn das Gesetz in der kommenden Woche im Bundestag verabschiedet wird, werde auch der Weg für die Einrichtung des bundesweiten Härtefallfonds für SED-Opfer freigemacht, betonte Zupke. Damit könne SED-Opfern in wirtschaftlichen Notlagen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Die SED-Opferbeauftragte fügte hinzu: „Mit dem Beschluss des Gesetzes kann unter anderem auch das Geld von sechs Millionen Euro, das Ikea zur Verfügung gestellt hat, den Betroffenen zugutekommen.“

Vertreter von SPD, Grünen, Union und FDP machten deutlich, dass allen an einer Einigung noch vor Ablauf der Legislaturperiode gelegen gewesen sei. Die Gruppe der Anspruchsberechtigten werde aus Altersgründen immer kleiner, hieß es zur Begründung.