Artikel teilen:

Dobrindt: AfD sollte wegregiert werden

Das Auschwitz-Komitee dringt auf Konsequenzen aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch. Der designierte Innenminister Dobrindt hält jedoch nichts von einem Verbotsverfahren.

Der designierte Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU
Der designierte Innenminister Alexander Dobrindt von der CSUImago / Sven Simon

Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist skeptisch gegenüber einem möglichen AfD-Verbotsverfahren. Um die AfD zu verbieten, müsse als Wesensmerkmal das Aggressiv-Kämpferische gegen die Demokratie nachgewiesen werden, sagte Dobrindt im „Bericht aus Berlin“ der ARD. Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für ein Parteiverbot aufgestellt.

„Ich bin der Überzeugung, man muss die AfD nicht wegverbieten, man muss sie wegregieren“, sagte Dobrindt, der sich dafür aussprach, sich über jene Themen zu unterhalten, die die AfD groß gemacht hat. „Da gibt es auch eine Aufgabe zu erledigen“, sagte der CSU-Politiker, der nach der für Dienstag geplanten Wahl von CDU-Chef Friedrich Merz zum Bundeskanzler das Amt des Innenministers übernehmen soll.

Gesichert rechtsextrem: AfD will sich juristisch zur Wehr setzen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD seit vergangener Woche als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Die AfD-Bundessprecher Alice Weidel und Tino Chrupalla kündigten derweil an, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen. Ein Parteiverbotsverfahren kann nur von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung initiiert werden. Die schlussendliche Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt beim Bundesverfassungsgericht. Ein erster Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren hatte im aufgelösten Bundestag keine Mehrheit gefunden, auch weil viele Abgeordnete zuerst die Bewertung des Bundesamtes für Verfassungsschutz abwarten wollten.

Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, rief die demokratischen Parteien auf, Konsequenzen aus dem Gutachten zu ziehen. Für die Überlebenden des Holocausts sei es eine Frage der Glaubwürdigkeit und des Überlebens der deutschen Demokratie, ob dieser Weckruf von der neuen Regierung und den demokratischen Parteien im Bundestag gehört und in konkrete Folgerungen umgesetzt werde.

Auschwitz-Komitee: Politik muss sich Gefährdung bewusst sein

Konkret zu einem möglichen Verbotsverfahren äußerte sich Heubner nicht. Er erklärte aber, ganz bestimmt sei es höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen der Realität der Gefährdungen besinnen, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes im Blick auf die Zukunft der Demokratie in Deutschland mitbedacht haben.

Heubner nahm Bezug auf den 80. Jahrestag des Kriegsendes in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus. „Deutschland ist nicht von außen zur Demokratie befreit worden, um 80 Jahre nach dieser Befreiung im Inneren erneut rechtsextremen Hetzern und Schlägerbanden das Feld zu überlassen“, erklärte er.