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Daten und Fakten zur Organspende in Deutschland

Am Samstag ist der Tag der Organspende. Grund genug für Bundestagsabgeordnete mehrerer Parteien, eine Reform der Transplantationsmedizin wieder in den Bundestag einzubringen.

Zum Internationalen Tag der Organspende am heutigen Samstag appellieren Politik und Medizin an die Bundesbürger, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung Pro oder Contra Organspende auch zu dokumentieren. Möglicherweise wird sich der Bundestag schon bald wieder mit dem Thema befassen. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) nennt wichtige Fakten zu dem Thema.

Die Organspendezahlen befanden sich 2023 auf einem leichtem Erholungskurs. Sie stiegen nach einem starken Einbruch 2022 im vergangenen Jahr um 11 Prozent. Konkret haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Dies sind 96 mehr als 2022 und entspricht 11,4 Spendern pro Million Einwohner. 2022 waren es 869 Organspender und 10,3 Spender pro Million Einwohner. Insgesamt wurden 2.877 Organe (2022: 2.662) entnommen. Das waren 8,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Dazu zählten 1.488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und 2 Därme. Gleichzeitig stehen in Deutschland knapp 8.400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation.

Deutschland ist Teil des Eurotransplant-Verbundes, in dem acht Länder zusammenarbeiten: Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Ungarn und Slowenien. In diesem Einzugsgebiet leben circa 137 Millionen Menschen. Es gibt ein gemeinsames Spender-Meldesystem und eine zentralen Warteliste. Deutschland profitiert derzeit von diesem Verbund; es werden in der Bundesrepublik mehr Organe zugeteilt als gewonnen. 2023 wurden in Deutschland 2.985 Organe nach postmortaler Spende aus dem Eurotransplant-Verbund übertragen (2022: 2.795)

Entnahmekrankenhäuser sind Krankenhäuser, die über Intensivbetten beziehungsweise Beatmungsbetten verfügen. Derzeit sind es rund 1.250 Kliniken. Sie sind verpflichtet, den Hirntod aller möglichen Organspender festzustellen und an die zuständige Koordinierungsstelle zu melden. Jedes Entnahmekrankenhaus muss mindestens einen Transplantationsbeauftragten bestellen, der den Gesamtprozess der Organspende koordiniert.

Organe dürfen in Deutschland nur in dafür zugelassenen Zentren übertragen werden. In Deutschland gibt es derzeit rund 45 Transplantationszentren. Sie übernehmen nicht nur die Operationen, sondern kümmern sich um die Patientennachsorge sowie die psychische Betreuung der Betroffenen vor und nach der Transplantation.

Kriterium für eine Organentnahme ist der Hirntod. Er muss von mindestens zwei besonders qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Als Hirntod wird der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns sowie des Hirnstammes bezeichnet. Mit dem Hirntod erlischt unter anderem die Fähigkeit zur selbstständigen Atmung.

Die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die nach dem Tod oder zu Lebzeiten entnommen werden, regelt das Transplantationsgesetz (TPG). Es ist seit 1. Dezember 1997 in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Ziel war es, die Abläufe und Strukturen in den Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren zu verbessern und die Finanzierung in den Kliniken zu sichern.

Nein. Seit 1997 gilt in Deutschland eine Zustimmungslösung: Nur wenn der Verstorbene zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zugestimmt hat, dürfen die Organe auch entnommen werden. Erweitert wird die Regelung dadurch, dass auch die Angehörigen oder vom Verstorbenen dazu bestimmte Personen berechtigt sind, über eine Entnahme zu entscheiden, wenn keine eigene Stellungnahme vorliegt. Immer wieder gibt es Forderungen, diese Zustimmungslösung durch eine Widerspruchslösung zu ersetzen. Dann wäre jeder Bürger automatisch ein potenzieller Organspender – außer, er hat ausdrücklich widersprochen. Befürworter versprechen sich davon mehr Organspenden. Kritiker verweisen darauf, dass im deutschen Gesundheitswesen jeder noch so kleinste Eingriff der ausdrücklichen Zustimmung des Patienten bedürfe.

Parlamentarier mehrerer Parteien wollen das Thema erneut in den Bundestag bringen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist ein Befürworter der Widerspruchsregelung. Zugleich hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) für kommende Woche eine Bundesratsinitiative in diese Richtung angekündigt.

Anfang 2020 wurde deshalb das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende verabschiedet. Ziel ist unter anderem die Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers zur Abgabe und Dokumentation einer stets widerrufbaren Erklärung zur Organ- und Gewebespende. Dieses Register verzögert sich allerdings weiter. Außerdem sollen Krankenkassen, Arztpraxen, Ausweisstellen und Fahrschulen immer wieder beraten und informieren.

Laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2022 haben 61 Prozent der Befragten ihre persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organ-und Gewebespende getroffen. Dabei haben 44 Prozent ihren Entschluss in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder in beidem dokumentiert. 17 Prozent der Befragten haben zwar eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich fixiert. 36 Prozent haben bisher keine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Generell ist ein Großteils der Befragten, 84 Prozent, dem Thema Organ- und Gewebespende positiv eingestellt.

Wer nach seinem Tod Körperorgane zur Spende freigeben möchte oder wer eine Organspende ausdrücklich ablehnt, kann das seit 18. März online im Organspende-Register (www.organspende-register.de) tun. Das Register geht schrittweise in Betrieb. In einer zweiten Stufe, ab Juli 2024, werden alle Entnahmekrankenhäuser an das Organspende-Register angeschlossen. Diese können dann die im Register hinterlegten Erklärungen abrufen. In der dritten Stufe, bis spätestens September 2024, kann das Register über die Krankenkassen-Apps erreicht werden. In der vierten Stufe (1. Januar 2025) erlangen auch Gewebeeinrichtungen Anbindung an das Register.

Für jedes Spenderorgan erstellt Eurotransplant eine eigene Rangliste der möglichen Empfänger des Organs. Wichtige Kriterien sind dabei zum Beispiel, ob die Blutgruppe von Organspender und Empfänger zusammenpassen. Auch die Dringlichkeit einer Transplantation spielt eine wichtige Rolle. Ein weiteres Kriterium ist die Wartezeit eines Patienten auf ein Organ.

Nein, es gibt keine Altersgrenze, da das biologische und nicht das kalendarische Alter entscheidend ist. Denn ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.