Der Totensonntag ist ein stiller Feiertag, den die evangelischen Christinnen und Christen am letzten Sonntag vor dem ersten Advent begehen. Heuer findet der Totensonntag – der auch Ewigkeitssonntag genannt wird – am 23. November statt. Das Gedenken an die Verstorbenen und die Besinnung auf den christlichen Glauben an die Auferstehung sind dabei zentral. Eingeführt wurde der Feiertag 1816 in Preußen durch König Friedrich Wilhelm III.
Der Totensonntag ist in ganz Deutschland als „stiller Feiertag“ gesetzlich geschützt. Das heißt, dass an diesem Tag öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen mit Ausnahme von Sport-Events verboten sind. Das Verbot beginnt jeweils um 2 Uhr früh und endet um 24 Uhr. Der Totensonntag findet wegen seiner Bindung an den ersten Advent nicht immer zum selben Datum statt. Er kann wegen der fixen Lage der Weihnachtstage nur auf den 20. bis 26. November fallen.
Obwohl der Totensonntag auch in Bayern ein Gedenktag ist, sind die Bräuche zur Ehrung der Toten im Freistaat stark von den katholischen Feiertagen Allerheiligen und Allerseelen (1. und 2. November) geprägt. An diesen Tagen finden in katholischen Regionen zentrale Gräbersegnungen statt. Ein alter bayerischer Brauch, der eng mit der Zeit verbunden ist, ist das Backen von „Seelenzöpfen“ oder „Allerheiligenstriezel“, die früher an Arme und Kinder verschenkt wurden.
Während evangelische Christinnen und Christen den Totensonntag als zentralen Gedenktag an ihre Verstorbenen begehen, nutzen auch viele Menschen anderer christlicher Konfessionen die Atmosphäre des Tages für einen weiteren Friedhofsbesuch vor Beginn der Adventszeit. In den meisten evangelischen Kirchengemeinden finden an diesem Tag besondere Gottesdienste statt, die sich mit Sterben, Tod und Trauer befassen. (3536/20.11.2025)