Mitte November unterbrach die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ihre Tagung in Ulm wegen des Bahnstreiks. Bei der digitalen Fortsetzung am Dienstag wurden Beschlüsse zu Haushalt, Kirchengesetzen und weiteren Vorlagen gefasst. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
SEXUALISIERTE GEWALT: Die Synode spricht sich für einheitliche Verfahren zur Entschädigung von Opfern von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche aus. Das Kirchenamt der EKD soll einheitliche und zentrale Regeln für die sogenannten Anerkennungsverfahren und -leistungen in den Landeskirchen entwickeln. Dies soll in Abstimmung mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt erfolgen.
HAUSHALT: Für das kommende Jahr umfasst der Etat der EKD als Dachorganisation rund 250 Millionen Euro, drei Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
ANTISEMITISMUS: Die Synode verurteilt den Terror der Hamas in Israel sowie Antisemitismus. Dabei blickt die Kirche selbstkritisch auf die eigene Organisation, die „Abgründe verfestigter Judenfeindschaft“ auch in den eigenen Reihen seien oft nicht ernst genug genommen worden. Der Rat der EKD wird um eine öffentlichkeitswirksame Kampagne im ersten Quartal 2024 unter dem Slogan „Christlicher Glaube und Antisemitismus sind unvereinbar“ gebeten. Sie soll insbesondere in die eigenen Gemeinden und diakonischen Einrichtungen wirken.
AFD: Die EKD-Synode rät von der Wahl der AfD ab. Die menschenverachtenden Haltungen und Äußerungen insbesondere rechtsextremer Kräfte in der AfD seien mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens in keiner Weise vereinbar. Auch völkisch-nationale Gesinnungen sowie demokratiezersetzende Äußerungen stünden im Gegensatz zu zentralen christlichen Haltungen und sozialethischen Positionen der evangelischen Kirche. Mt Blick auf die Wahlen im Jahr 2024 ruft die Synode dazu auf, ausschließlich Parteien aus dem demokratischen Spektrum zu wählen, „die sich für eine offene Gesellschaft der Vielfalt und ein gerechtes, demokratisches Gemeinwesen einsetzen“.
FLÜCHTLINGSPOLITIK: Die Synode dringt darauf, dass Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz wieder ein Recht auf das Nachholen enger Familienmitglieder bekommen. Die evangelische Kirche spricht sich zudem für eine gesetzlich vorgeschriebene, unabhängige Abschiebungsbeobachtung an deutschen Flughäfen aus. Zudem fordert sie, dass die Rettung von Migranten aus Seenot straffrei bleibt und bei der angestrebten Reform des EU-Asylsystems der individuelle Zugang zu Asyl weiter gewährleistet wird.
PROSTITUTION: Die Synode bittet den Rat der EKD um die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Prostitution befasst. Sie soll sich bis Herbst 2024 zur Forderung nach einem Sexkaufverbot verhalten, das der evangelische Kirchentag in diesem Jahr in einer Resolution gefordert hatte.
KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG: Die Synode fordert, dass Deutschland Kriegsdienstverweigerern insbesondere aus Russland die Einreise ermöglicht und ihnen Asyl gewährt.