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Das hätte nicht passieren dürfen

Seitdem die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche bekannt wurden, gerät auch die Evangelische Kirche ins Visier. Wie viele Fälle gibt es hier und was wird unternommen, um Täter ausfindig zu machen und die Opfer zu unterstützen? Seit drei Monaten ist die Therapeutin Monika Weber im Auftrag der EKBO als Ansprechpartnerin für Hilfen bei Missbrauch und Missbrauchsverdacht aktiv. Mit einem Beratungstelefon und Sprechstunden. Ein Artikel von Sibylle Sterzik.

Seitdem die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche bekannt wurden, gerät auch die Evangelische Kirche ins Visier. Wie viele Fälle gibt es hier und was wird unternommen, um Täter ausfindig zu machen und die Opfer zu unterstützen? Seit drei Monaten ist die Therapeutin Monika Weber im Auftrag der EKBO alsAnsprechpartnerin für Hilfen bei Missbrauchund Missbrauchsverdacht aktiv. Mit einemBeratungstelefonund Sprechstunden.

Von Sibylle Sterzik

Merit B. öffnet beim Suchen nach Fotos einen alten Dia-Kasten. Plötzlich stockt ihr der Atem. Auf den gerahmten Negativen erkennt sie etwas, das sie lieber nie gesehen hätte: ein unbekleidetes Mädchen im Teenager-Alter. Mit ausdruckslosem Gesicht sitzt es auf dem Sofa. Sie kennt das Mädchen: ihre Cousine. Jemand hat sie offenbar extra so hingesetzt, um Fotos zu machen.

Merit B. kann nicht glauben, was sie da sieht. Wut schießt in ihr hoch, so heftig, dass ihr die Tränen über die Wange laufen. So etwas darf man doch nicht tun!, schreit es in ihr. Alles rebelliert, doch sie weiß nicht, mit wem sie reden soll. Denn kennt den, der die Bilder aufnahm: ein naher Verwandter, Pfarrer von Beruf. Sie hörte auch von Vorkommnissen in seiner Gemeinde. Doch das wurde nie verfolgt. Lange dachte sie, niemand würde ihr glauben. Das Andenken des schon verstorbenen Pfarrers wollte sie nicht beschmutzen. Und was würde es helfen, nach so vielen Jahren darüber zu reden?

Nach langem Schweigen Offenzulegen, was sie erlebt haben, löst bei Betroffenen von Missbrauch und sexueller Gewalt häufig Unsicherheit und Widerstand aus. Manche schweigen 30 Jahre lang, schämen sich für das, was geschah. Oder ihnen ist gar nicht bewusst, was ihnen angetan wurde. „Was Ihnen da passiert ist, hätte nie passieren dürfen. Ihnen ist großes Unrecht widerfahren“ – das Betroffenen zu sagen, verändert Menschen. So erlebt es Monika Weber. „Ihnen wird zum ersten Mal die Hand gereicht.“ Die externe Ansprechpartnerin in der Landeskirche für Hilfen bei Missbrauch oder Missbrauchsverdacht bietet seit drei Monaten eine Beratung im Auftrag der EKBO an. Wie ein Makel klebt es an den Betroffenen. „Bin ich selbst schuld?“, fragen sich viele. Die Mischung aus Scham und Schuld führt zum Verschweigen, sowohl bei Opfern als auch bei Tätern und Verantwortlichen.Die EKBO stellt sich ihrer Verantwortung. „Wir lernen gerade, was es braucht und was nicht“, sagt Monika Weber. Die Landeskirche hat die systemische Beraterin, Therapeutin und Kinderschutzfachkraft mit einer Viertel-Stelle beauftragt. Das Beratungstelefon ist ein Angebot für alle Menschen, die Missbrauch, sexualisierte Gewalt und übergriffiges Verhalten in der Landeskirche erlebt haben. Auch für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit oder Angehörige und Bekannte, die einen Verdacht haben und nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen. Dreimal in der Woche bietet Monika Weber zwei Stunden Sprechzeiten an. Auch per E-Mail ist sie zu erreichen. Manchem fällt das leichter, als am Telefon zu sprechen. Vermutlich aber kennt kaum jemand diese Telefonnummer. Auf der Homepage der EKBO sind Beratungstelefon und externe Beauftragte nur mit Mühe unter „Service“ zu finden. Hinweis auf der Startseite? Fehlanzeige. Das Beratungs- und Hilfetelefon wurde im Juli 2018 eingerichtet. Nach der heftigen Kritik an den Kirchen, die Missbrauchsopfer auf einer öffentlichen Anhörung im Juni 2018 in Berlin äußerten, wurde das schon länger geplante Vorhaben schnell umgesetzt, aber noch nicht genügend kommuniziert. „Darauf haben wir lange gewartet, sagen Anrufende“, erzählt Monika Weber.

Kritik bei der AnhörungEtwa 250 Menschen kamen am27. Juni zum dritten Hearing der Aufarbeitungskommission zur Aufklärung sexuellen Kindesmissbrauchs nach Berlin. Betroffene berichteten von ihren Leiden. Sabine Andresen, Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung, präsentierte eine Fallstudie zu 65 Missbrauchsfällen in Gemeinden, Pfarrhäusern, Heimen und Internaten, 22 davon aus der evangelischen Kirche, davon wiederrum vier aus der Diakonie. Die Zahl erscheint gering gegenüber den 439 Betroffenen, die sich 2010 beim Hilfetelefon der damaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Christine Bergmann, gemeldet hatten und den Zahlen, die jetzt eine Untersuchungskommission in der katholischen Kirche aufgedeckt hat: zwischen 1946 und 2014 insgesamt 3677 aktenkundliche sexuelle Vergehen durch 1670 Geistlichean überwiegend männlichen Minderjährigen.Andresen bescheinigte im Sommer sowohl der katholischen als auch der evangelischen Kirche einen falschen Umgang mit den Opfern. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ sagte sie: „Ich glaube, es ist bei den Kirchen noch immer nicht ganz angekommen, dass sexueller Missbrauch in ihren Einrichtungen von gesamtgesellschaftlichem Interesse ist.“ Die Kirchen nehmen so viele pädagogische und soziale Aufgaben gegenüber Kindern und Jugendlichen wahr, dass alle ein Anrecht hätten zu wissen, ob sie ausreichend Sorge tragen, Missbrauch aufzuklären und zu verhindern. Zudem beanspruchten die Kirchen für sich eine Vorbildfunktion und sie würden als moralische Autorität wahrgenommen. Diesen Ansprüchen würden sie im Umgang mit Betroffenen und bei der Aufarbeitung nicht gerecht, so Andresen. Mit dem Beratungstelefon ist nun ein neuer Anfang in Berlin gemacht. „Die Kirche setzt damit ein Signal: Wo Unrecht passiert ist, schauen wir genau hin und sind auch bereit zu unterstützen, damit notwendige Hilfen ermöglicht werden“, sagt Monika Weber. Derzeit handelt es sich um vier Fälle, in denen die 49-Jährige und die Kirche tätig wurden, zwei aktuelle und zwei, die länger zurückliegen. Vermutlich steigt die Zahl der Anrufenden, wenn das Angebot erst einmal bekannter ist. Im Grunde sollte jede kirchliche Dienststelle und jedes Kirchenmitglied wissen, dass es das Beratungstelefon gibt. Monika Weber sortiert mit den Anrufenden, welche Hilfen sie brauchen, was die nächsten Schritte sind, übernimmt selbst eine Begleitung oder vermittelt weiter an geeignete Beratungsstellen. Und schaltet da, wo es nötig ist und gewünscht wird, kirchliche Verantwortliche ein. Oft gehe es weniger darum, Gerichtsverfahren einzuleiten, sagt sie, sondern darum, sich die Leidensgeschichte von der Seele zu reden. Auch in anderen Landeskirchen tut sich etwas: Das Projekt „Alle Achtung“ Grenzen achten, vor Missbrauch schützen“ der Landeskirche in Baden (Ekiba) verantwortet seit Oktober die Sozialarbeiterin und Dozentin an der Evangelischen Hochschule Darmstadt, Iris Engelhardt. Dabei geht es darum, Präventions- und Interventionsmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung umzusetzen. Das Schutzkonzept besteht wesentlich aus Elementen der Prävention, Intervention und Risikoanalyse. Im Mittelpunkt stehe eine „Kultur der Grenzachtung“, erklärte der für Bildung zuständige Oberkirchenrat Christoph Schneider-Harpprecht. „Mitarbeitende erkennen unbeabsichtigte Grenzverletzungen, entschuldigen sich oder weisen andere auf ihr Verhalten hin.“ Alle Haupt- und Ehrenamtlichen seien verpflichtet, an einer Präventionsschulung teilzunehmen. Es sei Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen. Wenn der Verdacht sexuellen Missbrauchs bekannt wird, werde bei Zustimmung des Opfers die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Wer hauptamtlich für die Kirche tätig ist, werde bis zum Ende der Ermittlungen vom Dienst suspendiert.

Zehn Fälle in der LandeskircheSo handhabt das auch die EKBO. Seit 2010 gibt es einen Handlungsplan bei Verdacht von sexueller Gewalt, nach dem Gemeinden und Einrichtungen handeln sollen. Wird ein Verdacht geäußert, führen die Verantwortlichen zügig Gespräche mit dem mutmaßlichen Opfer und dem Tatverdächtigen. Erhärtet sich ein Verdacht, wird die Staatsanwaltschaft informiert und ein innerkirchliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Bei begründetem Verdacht erfolgt eine sofortige Freistellung vom Dienst. Zehn Fälle von sexuellem Missbrauch von Minderjährigen oder Schutzbefohlen durch kirchliche Mitarbeiter sind in der EKBO seit 1991 bekannt geworden. Dabei handelt es sich nach Auskunft der Pressestelle um drei Pfarrer, einen Küster, zwei Erzieher, drei Kita-Mitarbeiter und ein ehrenamtliches Mitglied eines Gemeindekirchenrates. Gegen die Pfarrer wurden Disziplinarverfahren geführt, zwei sind im Ruhestand, einer arbeitet nicht mehr in einer Gemeinde. Die anderen kirchlichen Mitarbeiter wurden freigestellt, als sich der Verdacht erhärtete, und Anzeige erstattet, soweit das noch nicht geschehen war. Über ältere Fälle liegen noch keine Daten vor. Bei Gesprächen während der Recherche erinnert sich eine Mitarbeiterin an eine Verschluss-Akte, die ihr Anfang der 1980er Jahre bekannt wurde. Gegen einen Pfarrer gab es damals Vorwürfe nach einer Konfirmandenfreizeit. Die Erforschung der Missbrauchsfälle vor 1991 steht noch aus.

Thema auf der EKD-SynodeDie Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) schätzt das Thema als so brisant ein, dass sie es auf die Tagesordnung ihrer Synode vom 11. bis 14. November in Würzburg setzte. Ein Sprecher sagte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst, die EKD habe bei der öffentlichen Anhörung im Juni „sehr deutlich wahrgenommen“, dass den Betroffenen eine zentrale Ansprechstelle aller Landeskirchen sowie die Entwicklung gemeinsamer Standards bei der Bearbeitung von Missbrauchsfällen wichtig sei. „Auch die Präventionsarbeit müsse mit dem Ziel weiterentwickelt werden, einheitliche und fachliche Standards in den Landeskirchen zu schaffen.“Auf der EKD-Synode wird es auch darum gehen, ob Fälle von sexuellem Missbrauch durch unabhängige Dritte untersucht werden sollen. Die EKBO wolle das Ergebnis erst einmal abwarten und habe deshalb bisher „keine externe Untersuchung beauftragt“. Eine von der Kirchenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe „Prävention“ arbeitet derweil an Themen wie dem Einwickeln von Schutzkonzepten, Meldepflicht, Ausbau der Präventions- und Bildungsarbeit, Einrichtung einer Kommission und einer fest fixierten kirchenrechtlichen Regelung zum Umgang mit sexuellem Missbrauch. Präventive Schulungen wurden 2011 in Verbindung mit der Jugendarbeit erarbeitet. Heute nutzt die EKBO das Material der EKD „Hinschauen – helfen – handeln“, erzählt Thomas Koch, Studienleiter für Jugendarbeit im Amt für Kirchliche Dienste (AKD). Er und Silke Hansen bieten Fortbildungen an. In den vergangenen Jahren waren sie in fast allen Pfarrkonventen. Bei Vikarinnen und Vikaren stehe schon zu Anfang ihrer Ausbildung, im religionspädagogischen Vikariat, das Thema „Sexualisierte Gewalt und grenzsensibles Handeln“ auf der Tagesordnung, so die Auskunft der Pressestelle. Derzeit steigen die Anfragen, registriert Thomas Koch. Vor allem Kirchenkreise laden sie ein. In manchen gebe es auch Ansprechpartner für das Thema Missbrauch, aber noch nicht überall. Bei den Fortbildungen gehe es um Sensibilität, Nähe und Distanz und transparente Regeln. Nähe sei wichtig in der Kinder- und Jugendarbeit, so Koch. Sie dürfe aber nicht für eigene Bedürfnisse ausgenutzt werden. Prävention sei fester Bestandteil jeder Jugendleiterausbildung. Erweiterte Führungszeugnisse müssen beruflich Mitarbeitende bei der Einstellung vorlegen, seit 2012 gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für Ehrenamtliche.Der EKBO-Verhaltenskodex „Hinschauen. Handeln. Vertrauen stärken“, eine Selbstverpflichtung für haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, steht auf der Internetseite des AKD. Ziel des AKD ist es, das Plakat mit dem Kodex „in jeder Kirchengemeinde an die Wand zu bringen und dadurch für das Thema Kinderschutz zu sensibilisieren“. Gute Idee, aber wer weiß davon? Auf www.akd-ekbo.de/kinderschutz steht das Plakat zum Download bereit.

Beratungs- und Hilfetelefon der EKBO: (030) 24344-199 E-Mail: beratungundhilfe@ekbo.deAnsprechpartnerin: Monika WeberSprechstunden: Montag 9 bis 11 Uhr, Mittwoch 15 bis 17 Uhr, Freitag 17 bis 19 Uhr