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Das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels im Staatsangehörigkeitsrecht

Vor einer Einbürgerung müssen laut Staatsangehörigkeitsgesetz verschiedene Erklärungen abgegeben werden, die sich auf die deutsche Verfassung und Geschichte beziehen. Wer eingebürgert werden will, muss sich demnach sowohl zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen als auch „zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens“. Die historische Verantwortung steht erst seit Sommer 2024 im Gesetz; ein Hintergrund der Änderung war der Überfall der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023.

In den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums zu dem Gesetz sind die geforderten Bekenntnisse ausformuliert. Israel wird darin nicht erwähnt. Gleichwohl heißt es in den Anwendungshinweisen, das Bekenntnis zu historischen Verantwortung umfasse „die Anerkennung des besonderen und engen Verhältnisses der Bundesrepublik Deutschland zum Staat Israel, insbesondere, dass die Sicherheit und das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson gehören“.

Zudem wird betont, dass das Bekenntnis „von einer inneren Hinwendung getragen sein muss und kein Lippenbekenntnis sein darf“. Die Einbürgerung dürfe nicht erfolgen, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte“ gebe, dass das Bekenntnis „inhaltlich unrichtig“ sei. Indizien in diese Richtung können demnach zum Beispiel Aussagen oder Parolen wie „From the River to the Sea“ sein oder das ausdrückliche Gutheißen des Hamas-Überfalls auf Israel. Werden die Anhaltspunkte erst später bekannt, kommt den Anwendungshinweisen zufolge für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren „eine Rücknahme der Einbürgerung“ in Betracht”.

Das baden-württembergische Innenministerium teilte dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit, bei weitergehenden Einbürgerungsgesprächen, die im Verdachtsfall geführt werden, um festzustellen, dass sich ein Einbürgerungsbewerber tatsächlich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und den Werten der Demokratie in Deutschland bekennt und es sich nicht nur um ein Lippenbekenntnis handelt, thematisieren die Einbürgerungsbehörden regelmäßig auch speziell das Existenzrecht Israels. „Als Innenministerium haben wir die Staatsangehörigkeitsbehörden diesbezüglich mehrfach sensibilisiert.“ Denn den deutschen Pass dürfe nur erhalten, „wer bewusst Teil dieser Wertegesellschaft werden will und keinen Zweifel am Existenzrecht Israels aufkommen lässt.“

In Sachsen-Anhalt gibt es seit Ende November 2023 eine weitergehende Regelung. Mit einem Runderlass erklärte das Landesinnenministerium den für die Einbürgerung zuständigen Behörden, dass die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels erfordere, und empfahl folgenden Wortlaut: „Ich erkenne ausdrücklich die besondere deutsche Verantwortung für den Staat Israel und das Existenzrecht Israels an und verurteile jegliche antisemitischen Bestrebungen. Ich verfolge weder Bestrebungen, die gegen das Existenzrecht des Staates Israel gerichtet sind, noch habe ich solche Bestrebungen verfolgt.“ Das Bekenntnis muss laut Landesinnenministerium schriftlich bestätigt werden. (1922/02.08.2025)