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Bundesrat: Länder dringen auf Gesetz zum Verbot von Nacktaufnahmen

Heimlich aufgenommene Bilder von nackten Frauen etwa in der Sauna sollen nach dem Willen der Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen in Deutschland künftig strafbar sein. Mit diesem Ziel starteten beide Länder am Freitag im Bundesrat in Berlin eine Gesetzesinitiative. „Das Strafgesetzbuch hat hier schlicht und einfach eine Lücke“, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) in ihrer Rede vor der Länderkammer.

In dem Entschließungsantrag wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Gesetzeslücke zu schließen und sexuell motivierte Bildaufnahmen von unbekleideten Personen unter Strafe zu stellen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sowie Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatten sich bereits offen dafür gezeigt. Bedenken kamen allerdings aus Teilen der CDU. Das Strafrecht sei keine Moralinstanz, hieß es von dort.

„Bislang ist es nicht strafbar, unbekleidete Menschen gegen ihren Willen in einer öffentlichen Sauna oder einer öffentlichen Umkleide zu filmen oder zu fotografieren“, betonte Wahlmann: „Damit muss Schluss sein. Wir müssen das Strafgesetzbuch an dieser Stelle ganz dringend nachschärfen.“

Nach bisheriger Rechtsprechung ist eine öffentliche Sauna laut Wahlmann kein gegen Einblick besonders geschützter Raum. Gleiches gelte etwa für öffentliche Sammelumkleiden oder Duschbereiche sowie an FKK-Stränden. Strafbar werden heimliche Nacktaufnahmen erst, wenn die Bilder an Dritte weitergegeben werden.

Derartige Taten können weitreichende psychische Folgen für die Opfer haben, sagte die Ministerin: „Über das Gefühl der Erniedrigung, über Ekel und Abscheu hinaus löst ein derartiger Eingriff in die Intimsphäre bei einigen Opfern auch Ängste und Depressionen aus.“ Hintergrund der Bundesratsinitiative ist unter anderem ein Fall aus der jüngsten Vergangenheit in Leipzig, bei dem ein Mann in der Sauna zwei unbekleidete junge Frauen mit einer Handykamera gefilmt hatte.