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Bundesinnenministerium verbietet Verein “Muslim Interaktiv”

Vereinsverbot und Durchsuchungen in mehreren Bundesländern: “Muslim Interaktiv” wird aufgelöst, das Vermögen beschlagnahmt. Der Bundesinnenminister spricht unter anderem von aggressiven Forderungen nach einem Kalifat.

Das Bundesinnenministerium hat den Verein “Muslim Interaktiv” verboten. Er richte sich mit seinem Zweck und seiner Tätigkeit gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung, erklärte das Ministerium am Mittwoch in Berlin. Der Verein werde aufgelöst und das Vermögen beschlagnahmt.

Hierzu und zur Aufklärung möglicher weiterer Strukturen werden den Angaben zufolge seit den frühen Morgenstunden sieben Objekte in Hamburg durchsucht. Außerdem würden im Rahmen vereinsrechtlicher Ermittlungsverfahren gegenüber den Vereinen “Generation Islam” und “Realität Islam” in Berlin und Hessen zwölf Objekte durchsucht.

“Wer auf unseren Straßen aggressiv das Kalifat fordert, in unerträglicher Weise gegen den Staat Israel und Juden hetzt und die Rechte von Frauen und Minderheiten verachtet, dem begegnen wir mit aller rechtsstaatlichen Härte”, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). “Wir lassen nicht zu, dass Organisationen wie ‘Muslim Interaktiv’ mit ihrem Hass unsere freie Gesellschaft zersetzen, unsere Demokratie verachten und unser Land von innen heraus angreifen.”

“Muslim Interaktiv” lehne das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip ab und weise damit eine verfassungsfeindliche Grundhaltung auf, heißt es aus dem Innenministerium. Zudem würden Menschenrechte missachtet. Die Gruppe richte sich insbesondere gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie gegen die Freiheit hinsichtlich sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. “Dies bringt eine mit Demokratie und Menschenrechten nicht zu vereinbarende Intoleranz zum Ausdruck”, so das Ministerium.

Hinzu komme, dass “Muslim Interaktiv” gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoße, indem das Existenzrecht Israels bestritten werde. Durch die Forderung nach einer Errichtung eines Kalifats werde außerdem verdeutlicht, dass die Souveränität anderer Staaten nicht anerkannt werde.

“Generation Islam” und “Realität Islam” seien dringend verdächtig, die gleichen Verbotsgründe zu verwirklichen wie “Muslim Interaktiv” beziehungsweise Teilorganisationen von “Muslim Interaktiv” zu sein. Das Ministerium erklärte, Verbote allein wegen einer fachlichen Gefahreneinschätzung auszusprechen. “Religion, Konfession oder Glaubenszweige als solche spielen hierbei keine Rolle”. Entscheidend seien das konkrete Handeln und Auftreten in der Öffentlichkeit und eine daraus entstehende Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung.