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Bund, Länder und Hohenzollern stehen vor einer Einigung

Das Haus Hohenzollern und der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg haben sich geeinigt, wie sie mit lange umstrittenen Kunstwerken umgehen wollen. Ganz in trockenen Tüchern ist der Deal aber noch nicht.

Die Nachricht machte am Montagabend bereits die Runde. Am Dienstag traten Vertreter von Bund und Ländern gemeinsam auf Schloss Sanssouci in Potsdam mit Georg Friedrich Prinz von Preußen vor die Presse, um über eine bevorstehende Einigung in einer fast 100 Jahre langen Vermögensauseinandersetzung zu informieren. Der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg verständigten sich demnach mit dem einstigen preußischen und deutschen Herrscherhaus Hohenzollern unter anderem auf die Einrichtung einer gemeinnützigen “Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz”.

In diese Stiftung sollen Objekte aus den Sammlungen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, und des Deutsches Historischen Museums überführt werden, deren Eigentum zwischen der öffentlichen Hand und den Hohenzollern bislang umstritten waren.

Dabei handelt es sich beispielsweise um ein Bildnis des Kurfürsten Joachim I. von Brandenburg von Lukas Cranach dem Älteren, barocke Elfenbeinmöbel oder das Tafelservice für das 1750 von Preußen-König Friedrich II. erworbene Breslauer Stadtschloss. Zu näheren Details wurden bislang keine Angaben gemacht. Denn die Einigung kann erst in Kraft treten, wenn die Aufsichtsgremien der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und des Deutsches Historischen Museums zustimmen.

Er rechne in spätestens sechs Wochen mit einer Entscheidung dieser beiden Einrichtungen, sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer. Dann sollen seinen Angaben zufolge die hinter der Einigung stehenden Vereinbarungen auch öffentlich gemacht werden. Die Verständigung über die strittigen Objekte sei möglich geworden, weil man miteinander im Gespräch geblieben sei, fügte Berlins künftige Kultursenatorin Sarah Wedl-Wilson hinzu.

Georg Friedrich Prinz von Preußen zeigte sich erleichtert. Er habe die Auseindersetzung seit Jahrzehnten begleitet. Seiner Familie und ihm sei wichtig gewesen, “dieses Kulturerbe zu sichern und dass es weiter der Öffentlichkeit erhalten bleibt”, fügte der Chef des Hauses Hohenzollern hinzu. Über die jetzt erzielte Einigung sagte er: “Zum einen ist es für mich ein Schlussstrich und gleichzeitig ein Neuanfang.” Die Frage, ob es davon abgesehen noch offene Auseinandersetzungen um Liegenschaften gebe, verneinte der Preußen-Prinz.

Zufrieden äußerte sich der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Christoph Martin Vogtherr. “Für uns ist die große Nachricht: Wir haben Rechtsicherheit mit den Objekten; die Objekte sind öffentlich zugänglich. Sie können weiterhin gut gepflegt und erforscht werden.” Seine Stiftung hat der Einigung bereits zugestimmt.

Der Streit um den Verbleib der Kunstschätze sowie um Ausgleichsleistungen für Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg beschäftigte in den vergangenen Jahren immer wieder die Gerichte. Die bald voraussichtlich beigelegten Vermögensstreitigkeiten zwischen dem Staat und den Hohenzollern nahmen ihren Ausgang am Ende des Ersten Weltkriegs. 1918 ging Kaiser Wilhelm II. ins Exil; die Vermögenswerte der Hohenzollern wurden beschlagnahmt. Ein Gesetz von 1926 wollte offene Fragen klären, schaffte jedoch neue rechtliche Unklarheiten.