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Buhrow: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk steht vor Grundsatzfragen

Der zum Jahreswechsel scheidende WDR-Intendant Tom Buhrow sieht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland vor wichtige Grundsatzfragen gestellt. „Was will die Gesellschaft vom gemeinnützigen Rundfunk im digitalen 21. Jahrhundert – und was will sie vielleicht nicht mehr“, sagte Buhrow am Dienstag dem Westdeutschen Rundfunk in Köln. Es gehe darum, in der Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks „einen neuen Konsens“ zu erreichen.

Mit Blick auf die umstrittene Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro pro Monat verwies der langjährige Journalist auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Dass das Gericht nun nicht mehr in seiner Amtszeit über die Frage der künftigen Finanzierung entschieden habe, sei „nicht so erheblich“, betonte er.

ARD und ZDF klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, weil die Bundesländer bislang keinen Finanzierungsbeschluss zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gefasst haben. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte zuvor empfohlen, den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat zu erhöhen.

Buhrow, der seit Sommer 2013 Intendant des WDR war, bezeichnete vor allem die erste Phase seiner Amtszeit als „wilde Jahre“. Innerhalb von fünf Jahren habe er dafür gesorgt, dass rund 500 Planstellen abgebaut worden seien, betonte er. Zudem sei im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Sender „alles auf den Kopf“ gestellt worden.

Katrin Vernau übernimmt als neue Intendantin zum Jahreswechsel die Leitung des größten ARD-Senders. Sie hat unter anderem bereits angekündigt, noch stärker in den Austausch mit dem Publikum – vor allem in NRW – zu kommen. Der WDR-Rundfunkrat hatte die bisherige Verwaltungsdirektorin Vernau im Juni gewählt, ihre Amtszeit endet am 31. Dezember 2030. Sie ist nach Monika Piel die zweite Frau an der Spitze des WDR.