War es Volksverhetzung oder nicht? Wegen umstrittener Aussagen zu Homosexualität muss sich der Bremer Pastor Olaf Latzel ab heute erneut vor Gericht verantworten.
Der Rechtsstreit um möglicherweise volksverhetzende Aussagen des Bremer Pastors Olaf Latzel geht heute in eine neue Runde. Das Landgericht Bremen verhandelt den Fall erneut. Es hatte den evangelischen Geistlichen zunächst freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft legte aber erfolgreich Revision beim Oberlandesgericht ein. Wegen lückenhafter Begründung des Urteils muss sich nun eine andere Kammer des Landgerichts erneut mit den Vorwürfen gegen den 56-Jährigen befassen.
Der konservative Pastor der Bremer Sankt Martini Gemeinde hatte vor fünf Jahren in einem fast zweistündigen Vortrag vor rund 30 Ehepaaren Homosexualität als “Degenerationsformen von Gesellschaft” bezeichnet. Zudem sagte er: “Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day.” Die Idee, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, verurteilte er als “Genderdreck”. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, gegen Homosexuelle und Transgeschlechtliche gehetzt zu haben.
In erster Instanz verurteilte das Amtsgericht Bremen den Pastor zu einer Geldstrafe von 8.100 Euro. Das Eheseminar habe zum Hass gegen Homosexuelle und Intergeschlechtliche angestachelt, hieß es zur Begründung. Das Landgericht sprach Latzel in zweiter Instanz frei, da er nicht zwangsläufig zum Hass angestachelt habe. Es gebe auch eine Deutungsmöglichkeit, die zur Straflosigkeit führe. Das Oberlandesgericht bemängelte, dass in dem Urteil wesentliche Aussagen beim Eheseminar nicht enthalten seien. Daher müsse der Fall am Landgericht neu verhandelt werden.