Die FDP in Brandenburg will mit einer Klage ihre Teilnahme an einer Sendung des Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wenige Tage vor der Landtagswahl erzwingen. Wie die FDP am Sonntag in Potsdam mitteilte, wurde die Klage am Freitag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Der Spitzenkandidat der Partei, Zyon Braun, warf dem Sender erneut „Wahlverzerrung“ vor.
Der RBB hatte bereits vor zwei Wochen nach Kritik sein Konzept zur Wahlberichterstattung erläutert. Zu einer am 17. September geplanten Sendung würden die Spitzenkandidaten der Parteien eingeladen, „die eine realistische Chance besitzen, erstmals oder erneut in Fraktionsstärke in den brandenburgischen Landtag einzuziehen“, hieß es. Gleiches gelte für die Spitzenkandidaten von Parteien, die das politische Geschehen im Landtag in der ablaufenden Wahlperiode mitgestaltet haben. Der neue Landtag wird am 22. September gewählt.
Bei der Wahl 2019 erhielten die Parteien SPD, AfD, CDU, Grüne, Linke und Freie Wähler Mandate im Landtag. In Umfragen hat zuletzt die neue Partei BSW relativ hohe Zustimmungswerte verzeichnet. Dagegen liegt die FDP in jüngsten
Umfragen bei drei Prozent und darunter. Zugleich hieß es vom Sender, die FDP werde in verschiedenen anderen Formaten des RBB „mit ihren Positionen und Köpfen vorkommen“, darunter im Inforadio und im Internet.
FDP-Anwalt Niko Härting erklärte laut Pressemitteilung: „Das Parteienrecht ist eindeutig. Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.“