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Berliner Bischof Stäblein in den Rat der EKD gewählt

Der Berliner Bischof Christian Stäblein ist neu in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt worden. Bei der Synodentagung der EKD erhielt der 57 Jahre alte Theologe am Montag in Würzburg im ersten Wahlgang die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Stäblein ist seit 2019 Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. 2022 wurde er vom Rat der EKD zum Flüchtlingsbeauftragten berufen.

Bei der Synodentagung sind insgesamt 3 der 15 Sitze im Rat der EKD neu zu besetzen. Stäblein erhielt im ersten Wahlgang 107 von 135 abgegebenen Stimmen der Synodalen und von den Delegierten der in der Kirchenkonferenz vertretenen 20 evangelischen Landeskirchen. Die Nachwahl wurde nötig, weil die westfälische Präses Annette Kurschus vor einem Jahr alle kirchlichen Leitungsämter niedergelegt hatte, der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung aus Altersgründen sowie der Bochumer Kirchenrechtsprofessor Jacob Joussen aus persönlichen Gründen aus dem Rat ausscheiden.

Für die drei Ratssitze gab es vor der Synodentagung vier Bewerbungen. Nicht gewählt wurden zunächst die Kirchenpräsidentin der Evangelisch-Reformierten Kirche, Susanne Bei der Wieden, die Ordensschwester Nicole Grochowina und die Pastorin Andrea Wagner-Pinggéra. Noch am Montagabend sollten weitere Wahlgänge erfolgen.

Am Dienstag entscheiden Synode und Kirchenkonferenz neu über den Ratsvorsitz. Nach dem Kurschus-Rücktritt vor einem Jahr steht derzeit die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs kommissarisch an der Spitze des Leitungsgremiums. Fehrs will sich zur Wahl stellen, um den Vorsitz für die nächsten drei Jahre zu übernehmen.

Der Rat der EKD wird regulär jeweils für sechs Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode endet 2027. Der EKD-Rat vertritt die evangelische Kirche in der Öffentlichkeit und nimmt zu Fragen des religiösen und gesellschaftlichen Lebens Stellung. Die Synode sowie die Kirchenkonferenz sind die beiden anderen Leitungsgremien der EKD.