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Bayerns Kommunen können Waffenverbot für Weihnachtsmärkte verschärfen

Auf bayerischen Weihnachtsmärkten gilt in diesem Jahr ein generelles Waffen- und Messer-Verbot. Durch eine Änderung des Waffengesetzes des Bundes zum 31. Oktober sei neben dem ohnehin schon geltenden Waffenverbot auch ein Messerverbot für Teilnehmer öffentlicher Veranstaltungen dazugekommen, teilte das bayerische Innenministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mit. Das betreffe neben Weihnachtsmärkten auch Volksfeste, Sportereignisse oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen.

Im Waffengesetz seien allerdings auch „gesetzlich zwingend“ verschiedene Ausnahmen geregelt – etwa für das gewerbliche Ausstellen von Messern oder für Inhaber gastronomischer Betriebe. Weil auch das mitunter eine Gefahr ist, können die bayerischen Kommunen auf Grundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes entsprechende lokal gültige Verordnungen erlassen, in denen sie die Mitnahme gefährlicher Gegenstände „zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter“ weiter einschränken können, hieß es.

Die kommunalen Behörden könnten selbst entscheiden, „ob und in welchem Ausmaß“ sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, teilte das Ministerium weiter mit. Rechtlich gesehen könnte über das Landesgesetz auch beispielsweise das Ausstellen und der Verkauf von Messern auf Weihnachtsmärkten untersagt werden. Für die Sicherheit der Weihnachtsmärkte sei grundsätzlich der Veranstalter zuständig. Dieser stimme sich eng mit Polizei und Behörden ab und erstelle ein passendes Sicherheitskonzept für die lokalen Gegebenheiten. (00/3285/03.11.2024)