Wegen sogenannter Politikerbeleidigung hat das Amtsgericht Hannover in zwei Fällen Geldstrafen verhängt. Ein 70-Jähriger wurde zur Zahlung von insgesamt 1.650 Euro verurteilt. Er hatte auf Facebook unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beleidigt und zu Straftaten aufgerufen – wenn auch ohne Erfolg, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Urteil vom 18. November 2024, AZ: 213 Cs 360/24).
Der 70-Jährige hatte den Angaben zufolge auf seinem Facebook-Account unter einem Artikel über Scholz geschrieben: „solange aufs Maul schlagen, bis die Erinnerung einsetzt“ sowie unter einen weiteren Beitrag „den korrupten Dreckssack mit Knüppeln durch die Stadt treiben, bis ihm das hämische Grinsen vergeht“. Der Mann habe die Taten eingeräumt und sein Bedauern zum Ausdruck gebracht.
Eine 28-Jährige aus Hannover hatte auf ihrem öffentlich einsehbaren Instagram-Account Bilder unter anderem der Politiker Macron, Biden, Meloni und auch von Scholz mit schmalen schwarzen Oberlippenbärten und dem Schriftzug „Kids Killers Union“ versehen. Sie hat laut dem Gericht zudem ein Video mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) und der Überschrift „Terroristin Bärbock“ veröffentlicht. Dabei habe sie in weiteren Beiträgen einen Bezug zu den kurz zuvor ausgebrochenen Gefechten im Gaza-Streifen hergestellt.
Auch die Frau habe zugegeben, die Beiträge verfasst zu haben, eine strafrechtliche Relevanz habe sie jedoch abgestritten, hieß es. Sie muss wegen gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigungen 600 Euro Strafe in 40 Tagessätzen zahlen (Urteil vom 13. Dezember 2024, AZ: 220 Ds 135/24). Das Bundeskanzleramt verzichtete laut Gerichtssprecher auf Stellung eines Strafantrages, widersprach der Strafverfolgung von Amtswegen jedoch nicht. Baerbock habe Strafantrag gestellt.
Gegen beide Entscheidungen wurden laut Gericht Rechtsmittel eingelegt.