Artikel teilen

AfD-Politiker Siegmund klagt gegen Ordnungsruf

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat am Montag in Dessau-Roßlau über eine Klage des AfD-Landtagsabgeordneten Ulrich Siegmund wegen eines Ordnungsrufs gegen ihn verhandelt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer damaligen Abgeordneten der Linken in der Sitzung des Magdeburger Landtags vom 30. Juni 2023 hatte ihm Parlamentspräsident Gunnar Schellenberger (CDU) den Ordnungsruf erteilt. Siegmund sieht sich in seiner parlamentarischen Redefreiheit beeinträchtigt und wendet sich in einem Organstreitverfahren gegen Schellenberger. Eine Entscheidung will das Gericht laut Präsident Uwe Wegehaupt am 17. September verkünden (AZ: LVG 20/23).

In der Landtagsdebatte ging es eigentlich um eine Unterstützung der Stadt Dessau-Roßlau bei ihrer Bewerbung für die Bundesgartenschau im Jahr 2035. Die damalige Abgeordnete der Linken, Christina Buchheim, nutzte aber die Gelegenheit für eine Abschiedsrede, in der sie ein Resümee ihrer Parlamentsarbeit zog. Sie schied damals aus dem Landtag aus, da sie zuvor zur Bürgermeisterin der Stadt Köthen gewählt worden war.

In ihrer Rede bezeichnete sie einen Parlamentarischen Abend des Landtags im Juni 2018, bei dem sie durch Politiker der AfD „diskreditiert“ worden sei, als „Tiefschlag“ in ihrem Leben. Daraufhin wies Siegmund als Co-Vorsitzender der Landtagsfraktion in einer Erwiderung die Angriffe zurück und erklärte, Buchheim sei an dem Abend „geistig nicht mehr zurechnungsfähig“ gewesen und habe ihn „im Suff“ als Nazi bezeichnet. Daraufhin erhielt er den Ordnungsruf. Ein Einspruch Siegmunds beim Ältestenrat des Landtags blieb erfolglos.

Siegmunds Anwalt Laurens Nothdurft erklärte am Montag, die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Bis heute habe der Landtagspräsident nicht begründet, auf welche Äußerungen sich der Ordnungsruf genau bezogen habe. Die Maßnahme sei nicht notwendig gewesen, da die Sitzung weitergelaufen sei. Dies rücke den Ordnungsruf in den Bereich willkürlichen Handels. Nothdurft scheiterte zudem mit einem Antrag, einen Zeitungsartikel in die Beweisaufnahme einzuführen, in dem die Ereignisse des betreffenden Abends geschildert werden.

Der Prozessbevollmächtigte des Landtagspräsidenten, Alexander Thiele, wies die Beschwerde Siegmunds zurück. Der Parlamentspräsident habe einen weiten Ermessensspielraum, den er nicht überschritten habe. Begriffe wie „Suff“ seien eine sprachliche Verrohung, mit denen Siegmund die Debatte unnötig angeheizt habe. Es gehe hier um eine Stilfrage, ob es angemessen gewesen sei, dass Siegmund auf die Ereignisse von 2018 eingegangen sei.

Gerichtspräsident Wegehaupt äußerte Zweifel, ob Siegmund nicht auf die Anschuldigungen der Linken-Abgeordneten hätte eingehen dürfen. Siegmund selbst erklärte, es sei Buchheim gewesen, die in ihrer Abschiedsrede Schärfe in die Debatte gebracht habe.

Dem entgegnete Thiele, es sei nicht Aufgabe des Verfassungsgerichts, zu entscheiden, ob der Ordnungsruf sinnvoll gewesen sei, sondern ob er sich im verfassungsrechtlichen Rahmen bewege. Dies sei aus seiner Sicht der Fall, da der Parlamentspräsident für Würde und Ansehen des Landtags zu sorgen habe.