Die Ärztekammer Nordrhein mahnt zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) in Modellregionen eine Beseitigung von Sicherheitslücken und Datenschutzbedenken an. Trotz des Potenzials der ePA stehe und falle ihre Akzeptanz mit deren Praktikabilität und dem Vertrauen in die Sicherheit ihrer sensiblen Daten, erklärte Kammerpräsident Sven Dreyer am Mittwoch in Düsseldorf. „Die im Dezember vom Chaos Computer Club aufgezeigten Sicherheitslücken in der elektronischen Patientenakte müssen daher vor einem bundesweiten Roll-out vollständig ausgeräumt werden.“ Dies habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in Berlin versprochen.
Seit Mittwoch wird in ausgewählten Modellpraxen und -kliniken in Nordrhein-Westfalen sowie in Hamburg und Bayern die elektronische Patientenakte (ePA) im Praxisbetrieb getestet. Begleitet wird der Testbetrieb in der Region Nordrhein von den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.
Grundsätzlich begrüße die Ärztekammer Nordrhein die Einführung der ePA sowie deren Testanwendung in den Modellregionen, erklärte Dreyer. Die ePA habe großes Potenzial, die Patientenversorgung zu verbessern, indem beispielsweise Befunde, Medikation und Notfalldaten gespeichert würden und in der sektorübergreifenden Behandlung genutzt werden könnten.
Doch solange die angemahnten Sicherheitslücken bestünden oder in den Testregionen Arbeitsabläufe durch die ePA gestört würden, „rate ich dringend von einem bundesweiten Roll-out ab, um die Akzeptanz der Karte nicht grundsätzlich zu gefährden“, unterstrich der Ärztekammerpräsident. Den Krankenkassen empfehle er dringend, die Zeit bis zum bundesweiten Start zu nutzen, um die Versicherten neutral über Nutzen und Funktionen der ePA, aber auch über mögliche Risiken aufzuklären.
Dreyer unterstützt zudem die Forderungen des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), an der Wahrung von Datenschutzrechten von Minderjährigen zu arbeiten. Zu recht kritisiere der BVKJ, dass die Befüllung der ePA von Kindern mit hochsensiblen Daten zu einer Stigmatisierung oder Diskriminierung führen könne. Für Ärzte sei die Befüllung mit solchen Daten verpflichtend, auch wenn diese überzeugt seien, damit nicht im Interesse des Kindes zu handeln. Ungeklärt sei weiterhin auch, wie Berechtigten der Zugang zu sensiblen Daten zum Beispiel im Kinderschutzfall entzogen werden könne, mahnte Dreyer. An solchen grundlegenden Hinweisen des Berufsverbands zur Verbesserung der ePA müsse die Gematik dringend arbeiten.
Die Gematik GmbH wurde für die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Deutschland gegründet. Gesellschafter sind unter anderem das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.