Das Pressetelefon der “Letzten Generation” durfte abgehört werden, entschied das Landgericht München. Journalisten hatten gegen die Maßnahme Beschwerde eingereicht. Sie wollen noch nicht aufgeben.
Das Abhören des Pressetelefons der Klimaschutz-Organisation “Letzte Generation” war laut Gerichtsurteil rechtens. Das Landgericht München I wies eine entsprechende Beschwerde mehrerer Journalisten gegen die von der Generalstaatsanwaltschaft München ab Herbst 2022 verfügte Maßnahme zurück, wie das Gericht am Mittwoch auf Anfrage bestätigte.
Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Amtsgerichts München von November 2023. Im vorliegenden Fall überwiege das Verfolgungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden das Grundrecht der Pressefreiheit der betroffenen Pressevertreter, erklärte damals das Gericht.
Gegen diese Entscheidung hatten zwei Journalisten Beschwerde beim Landgericht München eingereicht. Dabei wurden sie von der Journalistenorganisation Reporter ohne Grenzen und der Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt. Nach Angaben von Reporter ohne Grenzen sieht das Landgericht München I in der Abhörmaßnahme zwar einen tiefgreifenden Eingriff in die Pressefreiheit, stuft die Überwachungsanordnung aber ebenfalls als verhältnismäßig ein. Gegen diese Entscheidungen sollen nun weitere rechtliche Schritte geprüft werden, teilten beide Organisationen am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
“Journalistische Arbeit braucht vertrauliche Kommunikation. Die Pressefreiheit und in diesem Fall das Fernmeldegeheimnis hätten daher bei den strafrechtlichen Ermittlungen schon vom Amtsgericht unbedingt besonders berücksichtigt werden müssen”, erklärte die Rechtsanwältin der Beschwerdeführer, Nicola Bier. “Eine angemessene Abwägung ergibt: Die Überwachung des Pressetelefons war nicht verhältnismäßig.” Eine gezielte staatliche Überwachung von Journalisten gefährde die Pressefreiheit und damit die Demokratie, betonte der Verfahrenskoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Benjamin Lück. Journalisten müssten gerade auch bei Recherchen zu kontroversen Protestformen vertrauliche Gespräche führen können, ohne damit rechnen zu müssen, dass Sicherheitsbehörden mithörten.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte das Pressetelefon der “Letzten Generation” von Oktober 2022 bis April 2023 heimlich überwachen lassen. Anlass waren Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bildung einer “kriminellen Vereinigung”. Ob die Organisation so eingestuft werden kann, ist derzeit offen.
Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte im Mai erstmals gegen eine Teilgruppe der “Letzten Generation” Anklage wegen des Vorwurfes der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben. Diese Teilgruppe habe sich “in Differenzierung zur gesamten Gruppierung” zur “Begehung von Straftaten einigen Gewichts bereit erklärt und sich an diesen beteiligt”. Die fünf konkret Beschuldigten sollen zwischen April 2022 und Mai 2023 unter anderem Angriffe auf den Berliner Flughafen BER, das Museum Barberini in Potsdam sowie auf eine Raffinerie in Schwedt geplant und durchgeführt haben, so die Staatsanwaltschaft.