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Zeugen Jehovas: Status offen

KARLSRUHE/BREMEN – Ob die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen in Deutschland“ in Bremen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhält, ist weiter offen. Die Karlsruher Richter erklärten einen Artikel der Landesverfassung Bremens für verfassungswidrig, wonach die Verleihung des Körperschaftsstatus durch ein Landesgesetz geregelt werden muss. Die Regelung der Freien Hansestadt verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, heißt es in dem Beschluss. (AZ: 2 BvR 1282/11).
Zwar müssten die Länder prüfen, ob einer Religionsgemeinschaft der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen ist. Dies sei jedoch Aufgabe der Verwaltung und nicht des Parlaments.
Die Zeugen Jehovas waren 2006 zuerst in Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt worden. Anschließend stellten sie Anträge auf eine sogenannte „Zweitverleihung der Körperschaftsrechte“. Mittlerweile haben 13 der 16 Bundesländer die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Das Verfahren in Nordrhein-Westfalen ist noch nicht abgeschlossen. In Baden-Württemberg ruht ein entsprechendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. epd